Anfrage - 03/SVV/0437

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Lt. DS 03/SVV/0250 (siehe Anlage) erklärte der OBM, dass bis zum 14.04.03 mit den lt. §12 des Erbbaurechtsvertrages zum „Karli“ festgeschriebenen Baumaßnahmen in Höhe von 1 Mio. € noch nicht begonnen worden war. 3 Monate später frage ich den OBM:

 

In welchem Umfang hat der SVB 03 per 30.06.03 die zugesicherten Baumaßnahmen realisiert, zumal das Erbbaurecht lt. Antwort des OBM seit dem 18.03.03 in Höhe von 1 Mio. € bereits belastet worden ist?

 

 

Antwort:

 

Abschluss des Erbbaurechtsvertrages noch keine neuen Baumaßnahmen begonnen. Wie bereits auf die gleichlautende Frage 5 Ihrer Kleinen Anfrage im April geantwortet, wurden nach Kenntnis der Verwaltung seitens des Vereins nach

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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