Beschlussvorlage - 21/SVV/1186

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2022.


 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht gemäß § 14 Abs. 1 EigV aus:

 

-           Den Festsetzungen
a) des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
b) der im Finanzplan enthaltenen Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse jeweils aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanztätigkeit
c) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
d) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditermächtigung

-           dem Erfolgsplan

-           dem Finanzplan

 

Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan gemäß § 14 Abs. 2 EigV folgende Anlagen:

 

-           einen Vorbericht

-           eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken

-           eine Stellenübersicht

-           eine Übersicht der geplanten Investitionsmaßnahmen

-           eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Investitionskredite der Vorjahre

 

Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgelegt.

 

Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes

Der Entwurf des Wirtschaftsplans sieht für das Jahr 2022 Kreditaufnahmen i. H. v. 31.156.500  (Vorjahr: 25.991.300 ) vor. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 55.043.000  (Vorjahr: 59.657.000 ) erforderlich. Gemäß § 74 Abs. 2 BbgKVerf ist für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und gemäß § 73 Abs. 4 BbgKVerf ist für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen eine kommunalrechtliche Genehmigung erforderlich.

 

Eckdaten und Schwerpunkte

Die Eckdaten und Schwerpunkte des Wirtschaftsplans 2022 sind im Vorbericht des Wirtschaftsplanes (Anhang A1) ausführlich dargestellt.

 

Im Zentrum der Tätigkeit des KIS steht neben der Bewirtschaftung der Liegenschaften des KIS und des Finanzvermögens der LHP die Umsetzung des anspruchsvollen Investitionsplans.

 

Der Wirtschaftsplan des KIS sieht Investitionen in den Jahren 2022 bis 2025 i. H. v. ca. 323,2 Mio. € vor. Der überwiegende Teil der Investitionen (ca. 252,9 Mio. €) betrifft die Potsdamer Bildungsinfrastruktur.

 

 

 

 

Die Mittel werden vor allem für den Neubau und die Erweiterung von Schulkapazitäten sowie für Kitas und Schulsportstätten verwendet.

 

Der Investitionsplan 2022 entspricht im Wesentlichen der Mittelfristplanung der Vorjahre. Soweit erforderlich wurden hierbei bisherige Planansätze zeitlich und wertmäßig den aktuellen Entwicklungen angepasst. Der Schwerpunkt liegt auf der Weiterführung der bisher geplanten Projekte. In Übereinstimmung mit der Schulentwicklungsplanung wird in Abänderung der bisherigen Planung am zukünftigen Standort in der Pappelallee nunmehr ein Gymnasium errichtet.

 

Die bisher im Wirtschaftsplan vorgesehenen Ansätze zur Sanierung des Rathauses mit Städtebaufördermitteln und Zuschüssen der Landeshauptstadt sowie für die Neugestaltung des Verwaltungscampus in der Friedrich-Ebert-Str. / Hegelallee werden im bisherigen Umfang fortgeschrieben und sehen für den Zeitraum 2022-2025 Investitionen i. H. v. 58,5 Mio. € vor. Die Neugestaltung der gesamten Verwaltungsinfrastruktur wird in den nächsten Jahren eines der herausforderndsten und anspruchsvollsten Projekte der Landeshauptstadt Potsdam und des Kommunalen Immobilien Service (KIS) sein. Nach endgültiger Verabschiedung des Konzepts werden im Rahmen der kommenden Wirtschaftspläne die dafür notwendigen Anpassungen des Investitionsbedarfs vorgenommen werden.

 

Zur Umsetzung des geplanten Investitionsvolumens sind für das Wirtschaftsjahr 2022 Zuschüsse der Landeshauptstadt Potsdam, einschließlich durchgeleiteter Fördermittel, i. H. v. 15,6 Mio. €, Eigenmittel des KIS i. H. v. 2,4 Mio. € und Kreditmittel i. H. v. 31,2 Mio. € eingeplant. Die Kreditmittel stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales. Da insbesondere bei langlaufenden Projekten der Investitionsplan nur einen zeitlich begrenzten Ausschnitt zeigen kann, ist zur besseren Transparenz der Beschlussvorlage eine separate Projektübersicht beigefügt, aus der die Gesamtkosten der einzelnen Projekte ersichtlich werden.

 

Die Ansätze im Entwurf des Wirtschaftsplans 2022 für Mieten und Betriebskosten sowie für Investitionszuschüsse aus dem Kernhaushalt entsprechen den Ansätzen im Entwurf der Haushaltssatzung 2022 der Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Anlagen

Entwurf des Wirtschaftsplans des KIS 2022

Projektübersicht

 

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Wirtschaftsjahre sind folgende Überschüsse geplant:

 

2022

2023

2024

2025

326.962

326.347

349.944

384.704

 


 

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Anlagen

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