Beschlussvorlage - 21/SVV/1247
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschlüsse 2018 und 2019 der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich 1, FB Rechnungswesen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2021
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26.01.2022
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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09.12.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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15.12.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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19.01.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 10.11.2021 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 10.11.2021 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).
- Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschluss-arbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 (Anlage 3) sowie des Haushaltsjahres 2019 (Anlage 4). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 zur Kenntnis.
- Dem bis 27.11.2018 das Amt innehabenden Oberbürgermeister, Herr Jann Jakobs, und dem ab 28.11.2018 das Amt innehabenden Oberbürgermeister, Herr Mike Schubert, wird jeweils gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 und dem Oberbürgermeister, Herr Mike Schubert, für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.
Erläuterung
Gliederung
- Rahmenbedingungen zur Aufstellung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019
- Die Bilanz für die Jahre 2018 und 2019
- Aktiva
- Passiva
- Die Ergebnisrechnung für die Jahre 2018 und 2019
- Erträge aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Jahresvergleich für die Jahre 2018 und 2019
- Aufwendungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Jahresvergleich
- Plan/Ist-Vergleich der Ergebnisse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für die Jahre 2018 und 2019
- Die Finanzrechnung für die Jahre 2018 und 2019
- Kernaussagen und Bedeutung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 Erläuterungen über die Entwicklung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen der Jahre 2018 und 2019
Siehe Anlagen
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Das Gesamtergebnis der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 ist nach § 77 Abs. 1 BbgKVerf und nach § 26 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) den Rücklagen der Landeshauptstadt Potsdam zuzuführen. Ein eigener Dispositionsspielraum der Kommune besteht hierbei nicht.
Der Jahresabschluss 2018 weist in der Ergebnisrechnung ein Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 51.907.224,88 EUR, ein Finanzergebnis in Höhe von 95.172,06 EUR und ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 4.989.487,27 EUR und damit einen Gesamtüberschuss in Höhe von 56.991.884,21 EUR aus.
Der Jahresabschluss 2019 weist in der Ergebnisrechnung ein Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von -1.301.291,71 EUR, ein Finanzergebnis in Höhe von 1.303.399,90 EUR und ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 3.068.916,89 EUR und damit einen Gesamtüberschuss in Höhe von 3.071.025,08 EUR aus.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2018 in Höhe von insgesamt 52.002.396,94 EUR sowie der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2019 in Höhe von insgesamt 2.108,19 EUR sind nach § 26 Abs. 1 KomHKV der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Zugleich ist der Überschuss beider Jahre beim außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.989.487,27 EUR in 2018 und 3.068.916,89 EUR in 2019 nach § 26 Abs. 5 KomHKV der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.002,4 kB
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2
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6,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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70,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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102,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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607,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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709,2 kB
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