Anfrage - 22/SVV/0009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die novellierte Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) trat am 01.01.2022 in Kraft. Sie hat eine Geltungsdauer bis 31.12.2027 und soll Anreize für kommunale Akteure schaffen, den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Maßnahmen plant die Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen der Kommunalrichtlinie umzusetzen?

 

 

Nach dem bisherigen Stand der Rückmeldungen der Geschäftsbereiche und städtischen Gesellschaften sind unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten nach der neuen Kommunalrichtlinie folgende Maßnahmen geplant:

 

  1. In der Zusammenarbeit der EWP soll die Leuchtmittelmodernisierung in den Wohngebieten Bornim/Bornstedt (Am Schulplatz, Pappelallee, Am Schragen, Amundsenstraße) und  Babelsberg (August-Bebel-Straße, Stahnsdorfer Straße, Grünstraße, Rosenstraße) klimagerecht umgerüstet werden.

 

  1. Die ProPotsdam plant nach aktuellem Stand die unter Nutzung der Fördermittel der Kommunalrichtlinie die folgenden Maßnahmen umzusetzen bzw. prüfen.

 

  • Aus dem Bereich strategische Förderschwerpunkte die Erweiterung des bestehenden Energiemanagements für den Unternehmensstandort Pappelallee 4 zur Steigerung der Energieeffizienz. Neben der Ausstattung des Energiesystems mit intelligenten Zählern soll eine Software zur detaillierten (und grafischen) Analyse des Energieverbrauches des Bürogebäudes beschafft werden. Das Ziel ist es mit den neuen Erkenntnissen geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen.

 

  • Die Inanspruchnahme der Förderung von Beratungsleistungen, Energiesparmodellen und Machbarkeitsstudien bei strategischen Fragestellungen und neuen Gescftsfeldern (u.a. Elektromobilität, Mobilitätsstationen, Energiekonzepte) wird geprüft.

 

  • Bei den investiven Förderschwerpunkten werden die folgenden Themenschwerpunkte in Betracht gezogen (eine tiefergehende Analyse zu den Projekten steht noch aus): Außenbeleuchtung, Mobilitätsstationen sowie Rechenzentren.

 

 

 

 

Zuständigkeit:

 

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