Beschlussvorlage - 22/SVV/0025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Potsdamer Olaf Gutowski, geboren am 13.09.1974, wird dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zur Berufung als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Potsdam vorgeschlagen.


 

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Erläuterung

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist aufgrund des bevorstehenden Ablaufs der Amtsperiode von Herrn Olaf Gutowski ein Vorschlag zur Nachbesetzung von dessen ehrenamtlicher Richterstelle am Sozialgericht Potsdam zu unterbreiten.

 

Am Sozialgericht Potsdam gibt es insgesamt drei ehrenamtliche Richterstellen, für die die Landeshauptstadt Potsdam vorschlagsberechtigt ist. Die drei Stellen sind derzeit neben dem 47-jährigen Olaf Gutowski mit zwei Frauen im Alter von 49 und 55 Jahren besetzt. Bei der Bestimmung des Besetzungsvorschlags für eine ehrenamtliche Richterstelle ist neben der fachlichen Eignung auf eine möglichst paritätische Beteiligung nach Geschlecht und Alter zu achten. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass ausreichend vorqualifizierte Bewerber für einen später möglichen Einsatz am Landessozialgericht vorhanden sind. Hierfür werden Erfahrungen aus dem ehrenamtlichen Richtereinsatz am Sozialgericht vorausgesetzt. Das ehrenamtliche Richteramt am Sozialgericht sollte daher überwiegend mit Personen besetzt sein, die vom Alter her auch für eine weitere Amtszeit am Landessozialgericht geeignet sind.

 

Vorschlagsberechtigt ist die Landeshauptstadt Potsdam am Sozialgericht nur für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Bei der Arbeit in diesem Themengebiet ist es von Vorteil, wenn Vorkenntnisse und ein gewisses rechtliches Verständnis für die Zusammenhänge beim Bewerber vorhanden sind. Olaf Gutowski ist bereits seit mehr als 10 Jahren auf Vorschlag der Landeshauptstadt Potsdam als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Potsdam tätig. Mit den zu bearbeitenden Inhalten und den verfahrenstechnischen Abläufen kennt er sich daher aus. Herr Olaf Gutowski hat sich zur Übernahme einer weiteren Amtszeit bereiterklärt.

 

Die letzten Ausschreibungen haben gezeigt, dass es im Themenfeld der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes schwer ist, Bewerbende mit entsprechenden Vorkenntnissen zu finden. Vor diesem Hintergrund wurde auf einen Bewerberaufruf verzichtet.

 

Es wird empfohlen, dem Landessozialgericht Herrn Olaf Gutowski erneut als ehrenamtlichen Richter r den Einsatz am Sozialgericht Potsdam vorzuschlagen.

 

Sofern im Rahmen der Sitzung eine Erörterung zur Auswahl des Bewerbers stattfindet, sind dessen Persönlichkeitsrechte zu beachten und die Öffentlichkeit ist erforderlichenfalls auszuschließen.

 

Ein Auszug aus den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für die Erstellung des Vorschlags für das ehrenamtliche Richteramt liegt im Büro der Stadtverordnetenversammlung für die Stadtverordneten zur Einsichtnahme vor.

 


 

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