Anfrage - 22/SVV/0048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der LH Potsdam fanden im Jahr 2020 zum Konversionsprojekt der Nazi-Kaserne Krampnitz Sitzungen einer sogenannten Interfraktionellen Arbeitsgruppe statt. Ich wurde als Stadtverordneter ausgeschlossen.

 

Zur Kontrolle des Oberbürgermeisters frage ich:

 

Welchen Sachstand kann der Oberbürgermeister zur Rechtsgrundlage dieser Treffen der „Interfraktionelle AG Krampnitz“ mitteilen? 

 

 

Wie im Hauptausschuss mitgeteilt, fanden nach der Eingabe des Fragestellers bei der Kommunalaufsicht keine Sitzungen der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Krampnitz mehr statt.

 

Es gibt daher keinen Sachstand zu dieser Angelegenheit. Vielmehr wurde sich dar entschieden, die Statusberichte zur Stadtteilentwicklung von Krampnitz nicht mehr in den Hauptausschuss, sondern wieder in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, damit sie in Ausschüsse oder Ortsbeiräte überwiesen werden können oder von den Gremien im Zuge der Selbstbefassung thematisiert werden können.

 

 

 

 

 

Zuständigkeit:

 

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