Anfrage - 22/SVV/0049
Grunddaten
- Betreff:
-
Fragen zur Planung eines mit Erdgas zu betreibenden Heizkraftwerk Krampnitz?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Menzel, BVB/Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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26.01.2022
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Beschlussvorschlag
Nachdem mir mit der Beantwortung der Frage 21SVV1287 „Fragen zur Planung der mit Erdgas zu betreibenden Blockheizkraftwerke und Spitzenlastkessel des Entwicklungsgebietes Krampnitz im Hinblick auf die beauftragte Klimaneutrale und CO2 freie Entwicklung und Betrieb des Gebiets und des Klimanotstandsbeschlusses?“ mitgeteilt wurde, dass Erdgas in Krampnitz als Energieträger im Heizkraftwerk mit 15,7 MW Leistung zum Einsatz kommen soll,
frage ich zur Information und Einordnung dieser Entscheidung der Akteure in der LH Potsdam:
Welche Wärmeverbräuche in MWh/a sind in den Ausbaustufen von Krampnitz pro durchschnittlichen Jahr zu rechnen?
Die einzusetzenden BHKW können mit unterschiedlichen Brennstoffen befeuert werden. Die Befeuerung mit Erdgas, das mit Biomethangas bilanziert wird, ist auch im Sinne des Fördermittelgebers Co2-Neutral und daher legitimer Weise zur Berechnung der Co2-Neutralität heranzuziehen. Damit hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch an Standorten, an denen Biomethan nicht zur Verfügung steht, einen Beitrag für den globalen Klimaschutz zu leisten. Sofern Biomethangas am Standort physisch zur Verfügung stünde, könnten die BHKW auch damit befeuert werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass die BHKW nur einen Teil der Wärmeerzeugung leisten. Bereits in der ersten Ausbaustufe wird der Energiemix auch einen erheblichen Anteil Wärme aus solarthermischer Erzeugung enthalten, sowie voraussichtlich ab 2026 durch einen noch signifikanteren Anteil an Wärme aus der Geothermieanlage ergänzt.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Verschärfung der Anforderungen an zukünftige Neubauten sowie möglicher aktuell diskutierter Nachverdichtungen im Entwicklungsgebiet wird der zukünftige Energiebedarf derzeit im Zuge einer Studie neu prognostiziert. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im 3. Quartal 2022 vorliegen. Wir gehen von einem eher spezifisch sinkenden Bedarf aus.
Zuständigkeit: