Anfrage - 22/SVV/0051

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Widerspruch des BUND gegen die Genehmigung der von der EWP beantragten Genehmigung nach BImSchV zeigt, dass der gewählte Standort höchst problematisch ist.

 

Unter Bezugnahme auf die Antwort zur Frage 21/SVV/1286 Fragen zur Planung eines mit Erdgas zu betreibenden Heizkraftwerk Krampnitz?“ und des vorhandenen Schadens dieser Entscheidung frage ich zur Information:

 

Aus welchen guten Gründen haben sich welche Akteure der LH Potsdam und welche Ministerien für den Standort des Heizkraftwerkes im unbeplanten Außenbereich in der Schutzzone zur Döberitzer Heide entschieden?

 

 

Der Standort ist nicht „offensichtlich problematisch“. Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 21/SVV/1286 ausgeführt, hat die zuständige Abteilung 4 im Umweltministerium Brandenburg bestätigt, dass die planungsrechtliche Zulassung der Energiezentrale im ehemaligen Heizhaus als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)glich ist und nicht gegen die Auflage 3c des Zielabweichungsbescheides verstößt, da die Barrierewirkung des Vorhabens für die Döberitzer Heide eher von Vorteil ist.

 

Im Übrigen handelt es sich beim ehem. Heizhaus um ein vorhandenes Gebäude, das den Abschluss einer der Hauptachsen der denkmalgeschützten Kasernenanlage bildet und daher erhaltenswürdig ist.

 

 

 

 

Zuständigkeit:

 

Loading...