Anfrage - 22/SVV/0052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gebühren für die Trinkwasserver- und die Schmutzwasserentsorgung sollen in Deutschland nach dem Kostendeckungsprinzip die notwendigen Kosten zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe voll decken. Dabei ist die LH Potsdam trinkwasserver- und abwasserentsorgungspflichtige Körperschaft und hat nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg die Gebühren zu kalkulieren.

 

r Investitionen im 1.-3. BA von 14,26 Mio. Euro bis 2024 stehen zunächst nicht die erlöswirksamen Mengen im Gebiet zur Verfügung.

 

Zur Kontrolle des Hauptverwaltungsbeamten frage ich:

 

Wie wird ausgeschlossen, dass die Potsdamerinnen und Potsdamer die Kosten durch ihre Trink- und Abwassergebühren tragen müssen, bevor überhaupt ein Mensch in die Nazi-Kasernen einzieht?

 

 

In Krampnitz sind bisher keine Gebührenzahler vorhanden. Für das Entwicklungsgebiet muss die trink- und abwassertechnische Infrastruktur komplett neu erstellt werden.  Zur Finanzierung der Anlagen zur Erschließung mit Trink- und Abwasser wurde nach Beschluss des Hauptausschusses vom 20.11.2020 mit dem Treuhänder und der Energie und Wasser Potsdam GmbH ein Finanzierungsverfahren verabredet:

 

Der Entwicklungsträger finanziert der LHP die Herstellung der Trink- und Abwasseranlagen aus dem Treuhandvermögen vor. Die Liquidität wird beim Entwicklungsträger durch den beschlossenen Kreditrahmen gesichert. Die LHP gewährt der EWP in Höhe des Vorfinanzierungsbetrages eine Zwischenfinanzierung für die Investitionen in Krampnitz. Die EWP beauftragt die Herstellung der Trink- und Abwasseranlagen im Rahmen der Bauabschnitte der Erschließung von Krampnitz.

 

In Abhängigkeit der Benutzbarkeit der Wohnungen (in Schritten von 500 Stück) zahlt die EWP der LHP die zwischenfinanzierten Mittel zurück. Die LHP zahlt dem Entwicklungsträger in das Treuhandvermögen die vorfinanzierten Mittel in Raten zurück.

 

Dadurch wird sichergestellt, dass der Potsdamer Gebührenzahler durch die notwendige Vorfinanzierung der Investitionen in Krampnitz nicht zusätzlich belastet wird.

 

 

Zuständigkeit:

 

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