Anfrage - 22/SVV/0060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Sommer 2020 Beschlüsse zur Umsetzung von Bürgerbegehren für eine Rückkehr in den TVöD sowie zur Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im städtischen Klinikum Ernst von Bergmann gefasst.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie schätzt die Verwaltung den Umsetzungsstand der Beschlüsse des Bürgerbegehrens ein?

 

 

  1. Zu ckkehr in den TVöD:

 

Die Umsetzung des Bürgerbegehrens für eine Rückkehr in den TVöD im Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH ist zum 01.06.2020 für die nicht-ärztlichen Mitarbeitenden erfolgt. Darüber hinaus wurde der TVöD in den Tochtergesellschaften Diagnostik Ernst von Bergmann GmbH sowie Cateringgesellschaft am Klinikum Ernst von Bergmann mbH und Servicegesellschaft am Klinikum Ernst von Bergmann mbH umgesetzt.

 

 

  1. Zu Verbesserung der Arbeitsbedingungen im städtischen Klinikum Ernst von Bergmann:

 

2.1.       Im Rahmen der Projektarbeit zum Veränderungs- und Entwicklungsprozess im Klinikum Ernst von Bergmann wurde im Zusammenhang mit dem Projekt „Gewinnung und Bindung von Fachkräften, insbesondere in der Pflege“ ein 5-Punkte-Programm zur Stärkung der Pflege aufgelegt. Dieses Programm beinhaltet neben dem Ausbau der Ausbildungskapazitäten und der intensiven Personalakquise insbesondere junger Pflegekräfte als Kernprozess die sog. „Zukunftswerkstatt Pflege“. Dabei wurden und werden in Workshops zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Mitarbeiterzufriedenheit erarbeitet, die in einem kontinuierlichen Prozess umgesetzt werden.

 

Als Beispiele für diese Maßnahmen sind darunter zu nennen:

-            Fortführung Projekt elektrische Betten -> Beschaffung weiterer 60 elektrischer Betten in 2021

-            Mobilität zur Arbeit -> Workshops mit der VIP Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH für Job-Tickets

-            Bonus-/Anreizsysteme inkl. Honorierung geschulter Mitarbeiter*innen

-            Überführung der Bereiche OP-Service (zum 01.10.2021) und Stationsservice (zum 01.11.2021) in das Klinikum (121 VK) zur kontinuierlichen Entlastung der Pflege von pflegefremden Tätigkeiten durch direkte Einbindung der Servicekräfte in die Pflegeteams

 

2.2.       Zur Umsetzung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, das seit 01.01.2019 in Kraft ist, und im Hinblick auf die Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung für das Jahr 2021 wurden zur kontinuierlichen Erhöhung der Anzahl der Pflegekräfte folgende Maßnahmen im Klinikum umgesetzt:

-            Per Dezember 2021 konnten im Pflegedienst trotz Pandemie zusätzlich 72 Vollkräfte gegenüber Dezember 2019 aufgebaut werden.

-            35 ausländische Pflegefachkräfte bzw. Pflegehelfer*innen befinden sich zurzeit im Anerkennungsverfahren zur Gesundheits- und Krankenpflege (GuK) oder Anästhesietechnischen Assistenz (ATA).

-            Darüber hinaus ist auf betrieblicher Ebene mit dem Betriebsrat ein Verhandlungsprozess zur Mindest-Besetzung eingeleitet worden.

Zuständigkeit:

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