Beschlussvorlage - 22/SVV/0061
Grunddaten
- Betreff:
-
Etablierung eines Bereichs Medizinischer Bevölkerungsschutz sowie eines kommunalen Impf- und Testzentrum Klinikum im 'Ernst von Bergmann'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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26.01.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Gemäß Beschluss 21/SVV/1318 vom 01.12.2021 stellt die Landeshauptstadt Potsdam den Medizinischen Bevölkerungsschutz dauerhaft sicher und schafft die dafür notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen.
Dies umfasst die Gründung einer neuen Organisationseinheit im Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst zur Koordinierung der pandemischen Lage sowie die Optimierung des Anfragemanagements durch eine Aufstockung des Servicecenters D115. Des Weiteren wird ein dynamisches Organisationmodell etabliert, das eine lageabhängige Zuführung von Personal aus dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit in den Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst ermöglicht.
Die Deckung der zusätzlichen Personalkosten erfolgt im Haushaltsjahr 2022 durch Umorganisation unbesetzter Stellen. Im Doppelhaushalt 2023/24 ff. sind entsprechend zusätzliche Stellen im Stellenplan vorzusehen.
- Zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Lage wird der Oberbürgermeister zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Klinikum „Ernst von Bergmann“ gGmbH über den Betrieb eines kommunalen Impf- und Testzentrums mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer Option für ein weiteres Jahr ermächtigt. Es erfolgt eine Fehlbedarfsfinanzierung aller Kosten, die nicht über Krankenkassen oder vergleichbare Träger sowie sonstige Kostenerstattungen des Bundes oder des Landes Brandenburg refinanziert werden können.
- Auf der Grundlage der Projektbeschreibung medizinischer Bevölkerungsschutz (siehe Begründung) wird der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Organisationshoheit im Geschäftsbereich 3, Fachbereich 33, eine Organisationseinheit aufstellen. Über den Fortgang wird im Ausschuss für Gesundheit und Soziales Ende 2022 berichtet.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
positiv negativ keine
Fazit Klimaauswirkungen:
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Begründung:
Die Beschlussvorlage verfolgt zwei vorrangige Ziele. Neben der Überführung der Pandemiebewältigung in einen regelhaften, kontinuierlichen Verwaltungsprozess, durch den die weitgehende Rückführung der in der Pandemiebekämpfung eingesetzten Kolleg:innen in ihre originären Aufgaben ermöglicht wird, soll durch die Etablierung eines Bereiches „medizinischer Bevölkerungsschutz“ eine fachliche Konsequenz aus der Bewältigung der pandemischen Lage (Corona) gezogen werden. Diese besteht in der Vorhaltung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung medizinsicher Lagen. Dadurch soll zukünftig die schnelle Reaktion auf medizinische Lagen erleichtert werden.
Projektbeschreibung Aufbau Bereich „medizinscher Bevölkerungsschutz“ und zukünftige Organisation Testen/Impfen im Rahmen der Corona Lage
- Ausgangslage
Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie stellt die Landeshauptstadt seit annähernd zwei Jahren vor erhebliche Herausforderungen. Diese erstrecken sich nicht nur auf den direkten Umgang mit dem infektiologischen Geschehen i. S. der Indexermittlung und Kontaktnachverfolgung (Containment), sondern auch auf zahlreiche weitere Prozesse wie z. B.:
- Die tägliche Lagedarstellung
- Die Bewertung der betrieblichen Pandemielage
- Die Zuordnung von Personal zu Bedarfsstellen
- Die Organisation des kommunalen Impfens
- Die Administration von Teststellen sowie die Zuweisung von PCR-Tests
- Das Beschwerdemanagement sowie die Beantwortung von Bürgeranfragen und die Information der Öffentlichkeitsarbeit
- Organisatorische Veränderungen sowie Aufbau eines Impf- und Testzentrums
Aufbau einer Organisationseinheit „Medizinischer Bevölkerungsschutz“
Um die zuvor beschriebenen Prozesse adäquat zu bearbeiten, war es in der Vergangenheit notwendig, eine erhebliche Zahl von Mitarbeitenden aus ihren originären Organisationseinheiten (OEs) neu zuzuordnen oder befristet Personal in niedrigen Entgeltgruppen zur Unterstützung der Verwaltung einzustellen. Unter dieser Form der Ressourcenzuordnung leiden auf Dauer jedoch nicht nur die regulären Verwaltungsprozesse, die andauernde Fluktuation verhindert darüber hinaus einen kontinuierlichen Workflow in den pandemiebewältigenden Bedarfsstellen.
Deshalb gründet die Verwaltung im Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst eine neue Organisationseinheit „Medizinischer Bevölkerungsschutz“.
Die Organisationseinheit umfasst zunächst drei reguläre Beschäftigte und wird temporär direkt der Fachbereichsleitung unterstellt. Neben den drei neu zu schaffenden Stellen wird die OE „Medizinischer Bevölkerungsschutz“ vorrangig durch die Mitarbeitenden aus den Organisationsstrukturen des Fachbereiches Öffentlicher Gesundheitsdienst unterstützt. Des Weiteren wird die neue OE eng mit dem Kommunalen Krisenmanagement zusammenarbeiten. Ab dem Haushaltsjahr 2023 ist die Etablierung einer regulären Bereichsleitung vorgesehen.
Wenn es die pandemische Lage oder eine sonstige außergewöhnliche infektiologische Situation erfordern, können dem „Medizinischen Bevölkerungsschutz“ Mitarbeitende, deren Einsatz originär im Bereich 322 Bürgerservice erfolgt, zur Unterstützung zugeordnet werden. Der Bürgerservice wird im Jahr 2022 gemäß der beschlossenen „Serviceoffensive Bürgerservice“ (21/SVV/0967) personell verstärkt. Darüber hinaus ist die Anstellung befristeter Unterstützungskräfte bedarfsgerecht zu prüfen.
Der Bereich „Medizinischer Bevölkerungsschutz“ übernimmt primär die Aufgaben der Lagedarstellung und -koordination und leitet bei Bedarf zusätzliche Mitarbeitende an. Ferner steuert er den Aufbau einer IT-Verwaltungsgruppe Pandemie und sichert die rechtliche Bewertung pandemischer Fragestellungen ab.
Impfen und Testen
Im Zuge der Pandemiebewältigung haben sich zwei Instrumente bewährt: Effektives Impfen und hochfrequentiertes Testen.
Mit dem Auftreten der Covid-19-Variante „Omikron“ muss von einer massiv ansteigenden Zahl positiver Schnelltests ausgegangen werden. Um diese bestmöglich zu verifizieren und somit überhaupt eine Chance aufrechtzuerhalten, ein effektives Containment zu betreiben, müssen die PCR-Test-Kapazitäten erhöht werden. Hierzu soll unter Federführung des KEvB ein noch leistungsfähigeres Testzentrum etabliert und kontinuierlich betrieben werden.
Darüber hinaus sollen die Kapazitäten des kommunal organisierten Impfens konzentriert werden. Zu diesem Zweck wird ab dem 01.04.2021 ein durch das KEvB betriebenes Impfzentrum installiert.
Hinsichtlich der Umsetzung eines Impf- und Testzentrum „aus einer Hand“ werden gegenwärtig zwei Varianten geprüft. Die präferierte Variante 1 sieht die Anmietung einer geeigneten Bestandsimmobilie, Variante 2 den Aufbau eines temporären Containerbaus vor.
Aufgrund der Notwendigkeit, einen stabilen Personalbestand aufzubauen, ist eine Betriebsdauer des Impf- und Testzentrums von mindestens einem Jahr vorgesehen.
Information und Beschwerdemanagement
Die Aufgaben der Bürgerinformation und des Beschwerdemanagements wurden im Rahmen der Pandemiebewältigung durch die Arbeitsgruppe 5526 Servicecenter sowie eine eigens gegründete „Beschwerdestelle“ abgebildet.
Diese Struktur hat sich bewährt. Um jedoch die Zuführung von Verwaltungspersonal aus anderen Bereichen zukünftig zu vermeiden, wird die Arbeitsgruppe 5526 Servicecenter um zwei Vollzeitstellen aufgestockt und bildet alle Leistungen des Anfragemanagements ab. Die inhaltliche Bearbeitung der Beschwerden erfolgt durch die neue Organisationseinheit.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Für die personelle Ausstattung des Bereiches „Medizinischer Bevölkerungsschutz“ werden drei Stellen SB Koordinierung (EG 10) geschaffen. Die Personal- und Sachkosten betragen 286.200 EUR. Darüber hinaus werden zwei zusätzliche Stellen im Servicecenter D115 (EG 6) geschaffen. Hierfür werden Personal- und Sachkosten i. H. v. 140.200 EUR kalkuliert.
Die Personal- und Sachkosten werden im Haushaltsjahr 2022 durch Umorganisation unbesetzter Stellen gedeckt und sind ab dem Haushaltjahr 2023 zusätzlich zu planen.
Für den Aufbau des Impf- und Testzentrums wird die Anmietung einer Immobilie im räumlichen Umfeld des KEvB präferiert. Falls die Anmietung einer passenden Immobilie nicht möglich ist, würden für die Errichtung eines Modulbaus einmalige Kosten i. H. v. 354.700 EUR kalkuliert. Die laufenden, monatlichen Kosten betragen bei einer Nullerstattung max. 460.000 EUR und reduzieren sich durch die Zahl der tatsächlich durchgeführten Tests und Impfungen.
Zur Refinanzierung des bei der LHP verbleibenden Fehlbetrages wird von einer vollständigen Kostenerstattung des Bundes bzw. des Landes Brandenburg ausgegangen. Die Planungen des KEvB sind in der Begründung als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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49,8 kB
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