Antrag - 22/SVV/0002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, weiterhin alles zu unternehmen, um einen dauerhaften Bestand der Josephinen-Wohnanlage zu sichern und die Bewohner:innen beim Verbleib in ihren Wohnungen zu unterstützen.

  1. Die LHP soll sich weiterhin intensiv um Gesprächskontakte zu der MK-Kliniken AG bemühen,

um den Erhalt als Betreutes Seniorenwohnen durchzusetzen, und um die Möglichkeit eines Rückkaufs durch die LHP oder ein kommunales Unternehmen mit der Eigentümerin zu erörtern.

  1. Die Landeshauptstadt möge weiterhin die wohnungsrechtlichen Möglichkeiten zur Beschlagnahme und Belegung der Wohnungen seitens der Stadt zur Vermeidung von Leerstand prüfen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unmittelbar umsetzen.
  2. Die Landeshauptstadt soll zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung von Medien wie Elektrizität, Gas und Wasser die Unterstützung der Städtischen Wohnungsunternehmens der Pro Potsdam dem Eigentümer anbieten, im Bedarfsfall jedoch schnell durch Ersatzvornahme handeln
  3. Bestehende Enteignungsmöglichkeiten sollen geprüft werden. Soweit diese nicht ausreichend sind, soll sich die Landeshauptstadt ggü. dem Landesgesetzgeber für eine entsprechende Änderung des Brandenburgischen Enteignungsgesetzes einsetzen.
  4. Es ist zu prüfen, welche bau- und ordnungsrechtlichen Möglichkeiten der Stadt zur Verfügung stehen, um durch den Eigentümer vorsätzlich verursachten Leerstand oder eine Umnutzung des Hauses zu verhindern.
  5. Die Landeshauptstadt möge in Zusammenarbeit mit den Akteur:innen des Bündnisses „Burgstraße bleibt“ schnellstmöglich ein Spendenkonto einrichten, aus dem Rechtshilfe und Anwaltskosten für die Bewohner:innen der Josephinen-Wohnanlage übernommen werden können.
  6. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich an den im Bundestagswahlkreis 61 direkt gewählten Bundestagsabgeordneten, Olaf Scholz, zu wenden und ihn in die Bemühungen zur dauerhaften Sicherung der Josephinen-Wohnanlage und zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner einzubeziehen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die vom Eigentümer betriebene Entmietung der Josephinen-Wohnanlage ist aus städtischer Sicht inakzeptabel. Da die Betreiberin sich zielführenden Gesprächen bisher verweigert und mit ihrem öffentliches Auftreten deutlich macht, dass sie an einer Lösung im Interesse der betroffenen Senior:innen offenbar nicht im Ansatz interessiert ist, muss die Stadt alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Erhalt des Hauses als Seniorenwohnanlage auch auf anderen Wegen zu sichern. Darüber hinaus soll mit einem Spendenfonds eine Möglichkeit geprüft werden, wie die Bewohner:innen in den rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter unbürokratisch unterstützt werden können.

 

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