Antrag - 22/SVV/0004
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinfachte Verwaltungs- oder Erstattungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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26.01.2022
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02.03.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.02.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie schnellstmöglich die Voraussetzungen geschaffen werden können, dass potentielle Antragsteller*innen für kleinere Fördersummen (z.B. unterhalb 1.000 Euro) bei kommunalen Förderprogrammen durch ein vereinfachtes Verwaltungs- oder Erstattungsverfahren, in Ergänzung oder Abweichung von der bestehenden städtischen Zuwendungsrichtlinie vom 12.08.2016, Zuwendungen erhalten können. Dies soll insbesondere für die Unterstützung von privatem Handeln und Initiative für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in Potsdam gelten.
Die Möglichkeiten sind in den betreffenden Fachausschüssen zu erörtern; zur Stadtverordnetenversammlung Ende 1. Quartal 2022 ist eine Information zum Bearbeitungsstand zu geben.
Erläuterung
Begründung:
Das derzeit angewandte aufwendige Zuwendungsverfahren schreckt potentielle - meist private oder ehrenamtlich tätige - Antragsteller*innen davon ab, für kleinteilige Maßnahmen und geringe Fördermittelbeträge Zuwendungsanträge zu stellen. Erfahrungsgemäß sinkt die Nachfrage nach Förderprogrammen und damit die Ausreichung von Fördergeldern, umso verwaltungsaufwendiger diese aus Sicht der BürgerInnen bereits bei der Antragstellung sind. So wird möglicherweise das eigentlich verfolgte städtische Anliegen, dass die kommunalen Fördermittel auch dem Ziel entsprechend beantragt und ausgezahlt werden, durch die Verwaltung selbst gehemmt.
Ziel der Landeshauptstadt sollte es daher sein, mit einem niederschwellig gehaltenen Antrags- und Bewilligungsverfahren für Förderprogramme oder Förderrichtlinien mit eher geringeren Fördermittelbeträgen mehr interessierte BürgerInnen zu erreichen. Damit soll der Anreiz verstärkt werden, z. B. in dem Themenfeld Klimaschutz, die von der Landeshauptstadt zur Verfügung stehenden Mittel nachzufragen. Bei Bewährung des Verfahrens ist eine Erweiterung auf andere städtische Zuwendungsthemen, z.B. in den Themenfeldern Natur, Sport oder Kultur möglich.