Anfrage - 03/SVV/0429
Grunddaten
- Betreff:
-
Villa Jacobs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Ingo Korne, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.07.2003
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Beschlussvorschlag
Nach
Aussagen von Nutzern der Klein- und Erholungsgärten um das Areal der Villa
Jacobs wurden diese von der Stadt Potsdam aufgrund des Verkaufs der Villa
bisher über den weiteren Fortgang noch nicht informiert. Den Unterlagen ist zu
entnehmen, dass den Pächtern Ersatzgrundstücke zur Verfügung gestellt und Entschädigungszahlungen
geleistet werden.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Was hat
die Stadtverwaltung nach dem Verkauf der Villa Jacobs gegenüber den betroffenen
Nutzern unternommen?
Antwort:
Am 02.04.2003 hat die Stadtverordnetenversammlung
beschlossen (DS-Nr. 02/SVV/0711), eine Teilfläche von ca. 45.000m² des
Grundstücks an der Bertinistraße (Grundstück der Villa Jacobs) zu veräußern.
Am 15.04.2003 wurde Vertretern des VGS durch die Beigeordnete
für Stadtentwicklung und Bauen das Vorhaben erläutert. Im Ergebnis dieses
Gespräches wurde vereinbart, dass die Kleingärtner direkt über den VGS über das
weitere Verfahren informiert werden. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass der
VGS den betroffenen Kleingärtnern Ersatz für ihre Parzellen zur Verfügung
stellt.
Der VGS wird durch die Verwaltung über den jeweiligen
aktuellen Stand des Verfahrens in Kenntnis gesetzt.
Es ist die Aufgabe des VGS und nicht der Stadtverwaltung,
die einzelnen Kleingärtner entsprechend zu informieren.
Darüber hinaus wurden am 23.04.2003 und 29.04.2003 durch den
Bereich Kommunalvermögen und Grundstücksverkehr persönliche Gespräche mit den
einzelnen Erholungsgärtnern geführt, um die Sachlage zu erörtern. Gleichzeitig
wurden den Erholungsgärtnern Grundstücke benannt, die gegenwärtig als möglicher
Ersatz durch die Stadt Potsdam zur Verfügung gestellt werden können.
Aufgrund dessen, dass es sich bei einer
Grundstücksveräußerung um ein privatrechtliches Rechtsgeschäft handelt und Klärungen
einzelner Verhandlungspunkte zu Verzögerungen führen können, kann grundsätzlich
nicht zugesichert werden, dass die vorgegebene Zeitschiene stringent
eingehalten wird.
Entsprechend dem 1993 entworfenen Kleingartenkonzept Potsdam
ist die Verlagerung der Klein- bzw. Erholungsgärten am Jungfernsee generell an
einen anderen Standort vorgesehen, da diese ursprünglich nicht Bestandteil der
Parkanlage waren. Dies ist ein grundsätzliches Erfordernis, um das Ziel der
Wiederherstellung der Gesamtanlage der ehemaligen Villa Jacobs in ihrer
ursprünglichen Form zu erreichen.
Daher kann hier nicht von einem sogenannten Leerlauf
gesprochen werden, sofern die Umsetzung des Gesamtkonzeptes nicht zeitnah
begonnen werden sollte.