Anfrage - 03/SVV/0429

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Aussagen von Nutzern der Klein- und Erholungsgärten um das Areal der Villa Jacobs wurden diese von der Stadt Potsdam aufgrund des Verkaufs der Villa bisher über den weiteren Fortgang noch nicht informiert. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass den Pächtern Ersatzgrundstücke zur Verfügung gestellt und Entschädigungszahlungen geleistet werden.

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Was hat die Stadtverwaltung nach dem Verkauf der Villa Jacobs gegenüber den betroffenen Nutzern unternommen?

 

 

 

Antwort:

 

Am 02.04.2003 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (DS-Nr. 02/SVV/0711), eine Teilfläche von ca. 45.000m² des Grundstücks an der Bertinistraße (Grundstück der Villa Jacobs) zu veräußern.

 

Am 15.04.2003 wurde Vertretern des VGS durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen das Vorhaben erläutert. Im Ergebnis dieses Gespräches wurde vereinbart, dass die Kleingärtner direkt über den VGS über das weitere Verfahren informiert werden. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass der VGS den betroffenen Kleingärtnern Ersatz für ihre Parzellen zur Verfügung stellt.

Der VGS wird durch die Verwaltung über den jeweiligen aktuellen Stand des Verfahrens in Kenntnis gesetzt.

Es ist die Aufgabe des VGS und nicht der Stadtverwaltung, die einzelnen Kleingärtner entsprechend zu informieren.

Darüber hinaus wurden am 23.04.2003 und 29.04.2003 durch den Bereich Kommunalvermögen und Grundstücksverkehr persönliche Gespräche mit den einzelnen Erholungsgärtnern geführt, um die Sachlage zu erörtern. Gleichzeitig wurden den Erholungsgärtnern Grundstücke benannt, die gegenwärtig als möglicher Ersatz durch die Stadt Potsdam zur Verfügung gestellt werden können.

Aufgrund dessen, dass es sich bei einer Grundstücksveräußerung um ein privatrechtliches Rechtsgeschäft handelt und Klärungen einzelner Verhandlungspunkte zu Verzögerungen führen können, kann grundsätzlich nicht zugesichert werden, dass die vorgegebene Zeitschiene stringent eingehalten wird.

Entsprechend dem 1993 entworfenen Kleingartenkonzept Potsdam ist die Verlagerung der Klein- bzw. Erholungsgärten am Jungfernsee generell an einen anderen Standort vorgesehen, da diese ursprünglich nicht Bestandteil der Parkanlage waren. Dies ist ein grundsätzliches Erfordernis, um das Ziel der Wiederherstellung der Gesamtanlage der ehemaligen Villa Jacobs in ihrer ursprünglichen Form zu erreichen.

Daher kann hier nicht von einem sogenannten Leerlauf gesprochen werden, sofern die Umsetzung des Gesamtkonzeptes nicht zeitnah begonnen werden sollte.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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