Antrag - 22/SVV/0057
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Jugendhilfeausschuss der Landehauptstadt Potsdam (der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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26.01.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden:
Stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen des Jugendhilfeausschusses der Landehauptstadt Potsdam (Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer)
Fraktion Mitglied stellv. Mitglied
SPD 1. Herr Tiemo Reimann Herr Daniel Keller
2. Herr Leon Troche Frau Anke Dreier-Horning
Bündnis 90/Die Grünen 1. Frau Birgit Eifler Frau Janny Armbruster
2. Herr Frank Otto Frau Wiebke Bartelt
DIE LINKE 1. Frau Dr. Sigrid Müller Frau Tina Lange
2. Herr Stefan Wollenberg Frau Jana Schulze
CDU 1. Herr Matthias Kaiser Herr Björn Karl
DIE aNDERE 1. Frau Annina Beck Herr René Kulke
über die Fraktion 1. Madeleine Floiger Melanie Felten
der Freien Demokraten*
(*Einigung mit der Fraktion AfD)
* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
Erläuterung
Begründung:
Mit den Kommunalwahlen des Landes Brandenburg am 26. Mai 2019 wurde die Wahl eines neuen Jugendhilfeausschusses für die Landeshauptstadt Potsdam erforderlich.
Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt (KJHG), gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretungen an.
Laut Satzung sind davon 9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete zu wählen.
Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden.
Voraussetzung ist, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Neubesetzung die erforderliche Mehrheit von der Mehrzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung – also 29 Ja-Stimmen erhält.
Sitze der Fraktionen = Zahl der Sitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 9 x 11/51 = 1,94 2 Sitze
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 9 x 10/51 = 1,76 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE 9 x 10/51 = 1,76 2 Sitze
Fraktion CDU 9 x 6/51 = 1,06 1 Sitz
Fraktion DIE aNDERE 9 x 6/51 = 1,06 1 Sitz
Fraktion AfD oder*
9 x 3/51 = 0,53 1 Sitz
Fraktion der Freien Demokraten
* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
Zwischen den Fraktionen wurde eine Einigung erzielt.