Antrag - 22/SVV/0057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden:

 

Stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen des Jugendhilfeausschusses der Landehauptstadt Potsdam (Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer)

 

Fraktion     Mitglied    stellv. Mitglied

SPD      1. Herr Tiemo Reimann   Herr Daniel Keller

       2. Herr Leon Troche Frau Anke Dreier-Horning

 

ndnis 90/Die Grünen  1. Frau Birgit Eifler   Frau Janny Armbruster

       2. Herr Frank Otto   Frau Wiebke Bartelt

 

DIE LINKE     1. Frau Dr. Sigrid Müller  Frau Tina Lange

       2. Herr Stefan Wollenberg Frau Jana Schulze

 

CDU      1. Herr Matthias Kaiser  Herr Björn Karl

 

DIE aNDERE     1. Frau Annina Beck   Herr René Kulke

 

über die Fraktion     1. Madeleine Floiger Melanie Felten

der Freien Demokraten*

(*Einigung mit der Fraktion AfD) 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit den Kommunalwahlen des Landes Brandenburg am 26. Mai 2019 wurde die Wahl eines neuen Jugendhilfeausschusses r die Landeshauptstadt Potsdam erforderlich.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt (KJHG), gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretungen an.

 

Laut Satzung sind davon 9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete zu wählen.

 

Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden.

 

Voraussetzung ist, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Neubesetzung die erforderliche Mehrheit von der Mehrzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung also 29 Ja-Stimmen erhält.


Sitze der Fraktionen = Zahl der Sitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

         Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD    9 x 11/51 = 1,94 2 Sitze

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 9 x 10/51 = 1,76 2 Sitze

Fraktion DIE LINKE   9 x 10/51 = 1,76 2 Sitze

Fraktion CDU    9 x   6/51 = 1,06 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE   9 x   6/51 = 1,06 1 Sitz   

Fraktion AfD   oder*   

        9 x   3/51 = 0,53 1 Sitz

Fraktion der Freien Demokraten

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Zwischen den Fraktionen wurde eine Einigung erzielt.

 

 

 

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