Anfrage - 03/SVV/0435

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Von der Verwaltung wurde die Hypothese aufgestellt, dass bei einer Aufwertung des Lustgartenrandes mit ca. 10 Bäumen Fördermittel zurückgezahlt werden müssten. Eine klare Antwort wurde dazu bisher nicht gegeben.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

In welcher Höhe müsste die Stadt Potsdam Fördermittel zurückzahlen, falls sie am Rande des Lustgartens 10 Straßenbäume pflanzen lassen würde?

 

 

Antwort:

 

Laut Verwendungsnachweis vom 21. Dezember 2001 zum ZWB-Nr. 800 84 281 vom 30. Dezember 1999, touristische Infrastruktur im Zentrum der Stadt Potsdam, belaufen sich die Gesamtkosten auf 14.397.182 DM/ 7.361.162 €; davon entfallen auf den Festplatz 5.512.772 DM/ 2.818.636 €. Die Kosten des Platzes, der bis an die Breite Straße reicht, wurden zu 80 % aus Mitteln der GA/Touristische Infrastruktur und zu 20 % aus Komplementärmitteln der Stadt  bzw. aus dem Treuhandvermögen finanziert.

Die Förderung erfolgte mit einer 15-jährigen Zweckbindung zur Erhaltung und richtlinienkonformen Nutzung des Festplatzes. Diese Bindung war die Stadt auf der Grundlage der Bestätigung der Stadtverordnetenversammlung zum Wettbewerbsergebnis „Grüne Mitte“ und des Beschlusses zum Umsetzungskonzept Lustgarten/Festplatz im Rahmen der BUGA eingegangen. Auf dieser Grundlage ist die Ausführung mit einer klaren strukturellen Differenzierung zwischen dem steinernen Platz und dem grünen Garten erfolgt. Der Platz wurde entsprechend dem Flächenbedarf potentieller Veranstalter zugunsten einer vollflächigen  Nutzung von festen oberirdischen Installationen und Begrünungen freigehalten. Nicht zuletzt sollte die Breite Straße bewusst keine zusätzliche gestalterische Betonung erfahren.

 

Da der Fördermittelgeber davon ausgeht, dass die Städte ihren Verpflichtungen aus der Förderung nachkommen, gibt es auch kein Regelwerk, nach dem sich Rückzahlungsverpflichtungen bemessen lassen. Sofern Änderungen an einer geförderten Maßnahme bzw. gegenüber den Bindungen vorgenommen werden, ist darüber der Fördermittelgeber zu informieren, der im Rahmen seines Ermessens eine Einzelfallprüfung vornimmt.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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