Anfrage - 22/SVV/0073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Veraltete Windows-Versionen bedeuten nicht nur ein höheres Risiko ein, weil dies Cyberangriffe erleichtert. Wer sich nicht um die Updates kümmert, verstößt nach Experteneinschätzungen auch gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die EU-Richtlinie verlangt, bei der Verarbeitung sowie Nutzung personenbezogener Daten den "Stand der Technik" einzuhalten.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Erfolgte das Update von Win 7 auf die neueste Win 10 Version?

 

Die LHP hat bereits insgesamt ca. 2.300 PC (ca. 90%) auf Windows 10 umgestellt. Auf Windows 7 laufen noch ca. 200 PC. Hierbei ist zu beachten, dass bei diesen restlichen PC ein zeitaufwändiger Hardwaretausch notwendig ist. Alte Geräte werden durch VPN-taugliche Notebooks getauscht. Die LHP arbeitet intensiv daran, die restlichen Umstellungen in Kürze abzuschließen. Die LHP setzt eine aktuelle Windows 10 Version (1809 LTSC) ein. Hierbei handelt es sich um eine Langzeitversion (s.g. LongTermVersion) mit erweitertem Support bis zum Jahr 2029. Solche Langzeitversionen stehen für Stabilität und Verlässlichkeit über den vereinbarten Zeitraum. Der Wechsel auf eine andere Version ist zurzeit nicht vorgesehen.

 

 


Zuständigkeit:

 

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