Anfrage - 22/SVV/0076
Grunddaten
- Betreff:
-
Historischer Gutsgarten Bornim
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Troche, Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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26.01.2022
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Beschlussvorschlag
Der Historische Gutsgarten wurde im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Bornimer (Lennèsche) Feldflur und in Vorbereitung der BUGA 2001 wiederhergestellt. Voraussetzung für die Wiederherstellung des Gutsgartens war die Zusicherung der Stadt, dass der Erhalt und die Pflege der Anlage durch die Stadt gesichert werden. Entsprechend dieser Zusicherung wurde die Fläche des Gutsgartens nach Fertigstellung dann der Stadt übertragen. Derzeit macht die Anlage einen verwilderten Eindruck, die Bäume sind nicht gepflegt und das Gras zwischen den Bäumen wurde offensichtlich im Jahr 2021, wahrscheinlich auch schon länger, nicht bzw. nicht regelmäßig gemäht.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wie sollen künftig die Pflege und der Erhalt des historischen Gutsgartens, der Teil der unter Schutz stehenden Lennèschen Feldflur ist, gesichert werden?
Der historische Obstgarten am ehemaligen Gut Bornim wurde und wird nach seiner Wiederherstellung von mehreren Beteiligten gepflegt. Neben dem Leibniz-Institut (ATB) und der Agro Uetz-Bornim GmbH, welche sich um den Parkbereich am Persiusturm sowie die Mittelwiese kümmern, wurden die Bereiche der Obstbäume mehr als 10 Jahre lang durch die Behindertenwerkstätten des DRK im Auftrag der Landeshauptstadt betreut.
Nach dem Abschluss der Pflege durch das DRK ergab sich leider eine Lücke in der Unterhaltung der Obstbaumbestände.
Im vergangenen Jahr wurde mit vorbereitenden Maßnahmen zur Wiederaufnahme einer kontinuierlichen Pflege der Obstbäume begonnen. Dazu zählte eine Bestands- und Vitalitätserfassung der Obstbäume. Diese dient als Grundlage für die Ausschreibung für die Pflegemaßnahmen.
Diese werden nach ersten Schätzungen ca. 20.000 Euro für die Grundmaßnahmen und perspektivisch ca. 5.000 Euro jährlich für die dauerhafte Pflege und Unterhaltung betragen.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt