Beschlussvorlage - 03/SVV/0448
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Uetz-Paaren gemäß § 23 GemGebRefGBbg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.06.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.07.2003
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Erläuterung
Begründung:
Die Gemeinde Uetz-Paaren wird gem. 3. GemGebRefGBbg in die
Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert. Nach § 23 des 4. GemGebRefGBbg können
mit den eingegliederten Gemeinden freiwillige Vereinbarungen bis zum 30.06.03
geschlossen werden.
Die Landehauptstadt hat dem Bürgermeister der Gemeinde
Uetz-Paaren entsprechende Verhandlungen angeboten. Der Bürgermeister hat
Verhandlungen aufgrund des laufenden Verfahrens der Gemeinde vor dem
Landesverfassungsgericht gegen das Gemeindegebietsreformgesetz abgelehnt. Der
Amtsdirektor hat für die Gemeinde die weiteren Verhandlungen übernommen.
Ziel aus Sicht der Verwaltung ist es, mit der Vereinbarung eine
für beide Seiten verträgliche Übergangslösung der Eingliederung zu finden. Dabei war es wie bei den anderen
Eingliederungsverträgen ein Grundsatz, dass dies kostenneutral für die
Landeshauptstadt vorgenommen wird.
Zu den einzelnen Paragrafen:
§§ 1 bis 3 umfassen die verfahrensrechtlichen Regelung sowie
die Einrichtungen eines Ortsbeirates gem. der gesetzlichen Regelungen.
§ 4 umfasst die Förderung des gemeindlichen Lebens in
Uetz-Paaren, mit Regelung über kommunale Einrichtungen. Dabei wurde berücksichtigt,
dass die Gleichbehandlung der örtlichen und städtischen Einrichtungen
gewährleistet wird.
Es wurde in Zusammenhang mit den Vertragsentwürfen der
anderen Gemeinden im Amt Fahrland (Marquardt, Satzkorn, Fahrland) vereinbart,
dass eine gemeinsame Verwaltungsaußenstelle für alle Gemeinden eingerichtet
werden soll, da für die Bewohner dieses Gebietes auch die schon vereinbarten
Außenstellen in Neu Fahrland und Groß Glienicke näher als die Verwaltung in der
Friedrich-Ebert Straße liegen.
§ 5 enthält Regelung zu den Bereichen Land- und
Forstwirtschaft sowie zu den Jagdbezirken. Die Regelungen wurden auf Wunsch der
Gemeinde aufgenommen. Sie gründen sich auf den rechtlichen Verpflichtungen der
Landeshauptstadt aus den maßgebenden Gesetzen.
§ 7 umfasst die Fortgeltung des Ortsrechts. Im Bezug auf die
Hebesätze wurde die Fortgeltung der bisherigen Haushaltssatzung vereinbart, um
die Folgen der Eingliederung im Hinblick auf die Kostenbelastung der Bewohner
abzumildern.
§ 8
Die Investitionssumme für die nächsten fünf Jahre ist auf
die Höhe der Landes- und Bundesinvestitionspauschale gemessen an der
Einwohnerzahl des Ortsteils Uetz-Paaren festgeschrieben worden, um eine
Planungssicherheit vor Ort zu gewährleisten und auch darzustellen, dass nach
der Eingliederung nach Potsdam weiter im Ort investiert werden soll.
§ 9 regelt die Rechte des Ortsbeirats. Zur Förderung des
gemeindlichen Lebens wird aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls ein
Verfügungsfonds des Ortsbeirats angeboten, dessen Höhe aber aufgrund der
fehlenden Mitwirkung unbestimmt bleiben muss und im Rahmen der Haushaltplanung
2004 festgelegt werden muss.
Die §§ 10 bis 12 umfassen die Regelungen über die
Überleitung von Personal, die sich an den gesetzlichen Regelung und dem
Mustervertrag des MdI orientieren und weitere organisatorische Maßnahmen sowie
Schlussklauseln.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,1 kB
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