Beschlussvorlage - 03/SVV/0450
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Satzkorn gemäß § 23 GemGebRefGBbg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.06.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erläuterung
Begründung:
Die Gemeinde Satzkorn wird gem. 3. GemGebRefGBbg in die
Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert. Nach § 23 des 4. GemGebRefGBbg können
mit den eingegliederten Gemeinden freiwillige Vereinbarungen bis zum 30.06.03
geschlossen werden.
Die Landehauptstadt hat dem Bürgermeister der Gemeinde
Satzkorn entsprechende Verhandlungen angeboten, die im Mai diesen Jahres
stattgefunden haben.
Ziel aus Sicht der Verwaltung ist es, mit der Vereinbarung
eine für beide Seiten verträgliche Übergangslösung der Eingliederung zu
finden. Dabei war es wie bei den
anderen Eingliederungsverträgen ein Grundsatz, dass dies kostenneutral für die
Landeshauptstadt vorgenommen wird.
Eine Besonderheit wurde in den Verhandlungen mit der
Gemeinde Satzkorn berücksichtigt, da sie keine gemeinsame Gemarkungsgrenze mit
der Landeshauptstadt besitzt, konnte sie vorher auch keine Verhandlungen über
eine freiwillige Eingliederung aufnehmen.
Zu den einzelnen Paragrafen:
§§ 1 bis 3 umfassen die verfahrensrechtlichen Regelung sowie
die Einrichtungen eines Ortsbeirates gem. der gesetzlichen Regelungen.
§ 4 umfasst die Förderung des gemeindlichen Lebens in
Satzkorn, mit Regelung über kommunale Einrichtungen. Dabei wurde
berücksichtigt, dass die Gleichbehandlung der örtlichen und städtischen
Einrichtungen gewährleistet wird.
Auf Wunsch der Gemeinde wurde der Erhalt der kommunalen
Liegenschaft Dorfstraße 2 in den Vertrag aufgenommen. Es handelt sich um ein
2-geschossiges Gebäude, welche im Erdgeschoss vom Bürgermeister und der
Versammlungsraum von den örtlichen Institutionen (Seniorenverein und
Freiwillige Feuerwehr) genutzt werden.
Es wurde in Zusammenhang mit den Vertragsentwürfen der
anderen Gemeinden im Amt Fahrland (Marquardt, Fahrland, Uetz-Paaren)
vereinbart, dass eine gemeinsame Verwaltungsaußenstelle für alle Gemeinden
eingerichtet werden soll, da für die Bewohner dieses Gebietes auch die schon
vereinbarten Außenstellen in Neu Fahrland und Groß Glienicke näher als die
Verwaltung in der Friedrich-Ebert Straße liegen.
§ 5 enthält Regelung zu den Bereichen Land- und
Forstwirtschaft sowie zu den Jagdbezirken. Die Regelungen wurden auf Wunsch der
Gemeinde aufgenommen. Sie gründen sich auf den rechtlichen Verpflichtungen der
Landeshauptstadt aus den maßgebenden Gesetzen.
§ 7 umfasst die Fortgeltung des Ortsrechts.
Im Bezug auf die Hebesätze wurde die Fortgeltung der
bisherigen Haushaltssatzung vereinbart, um die Folgen der Eingliederung im
Hinblick auf die Kostenbelastung der Bewohner abzumildern.
§ 8
Die Investitionssumme für die nächsten fünf Jahre ist auf
die Höhe der Landes- und Bundesinvestitionspauschale gemessen an der
Einwohnerzahl des Ortsteils Satzkorn festgeschrieben worden, um eine
Planungssicherheit vor Ort zu gewährleisten und auch darzustellen, dass nach
der Eingliederung nach Potsdam weiter im Ort investiert werden soll.
Aufgrund der fehlenden Möglichkeiten der Gemeinde an einem
freiwilligen Zusammenschluss mitzuwirken und aufgrund ihrer relativ guten
finanziellen Lage wird eine Investitionssumme in Höhe von 200.000 €
festgeschrieben. Dies entspricht der Bundes- und Landesinvestitionspauschale
auf dem Stand des Jahres 2003.
§ 9 regelt die Rechte des Ortsbeirats. Zur Förderung des
gemeindlichen Lebens wurde für fünf Jahre die jährliche Summe von 3.000 €
vereinbart, die der jetzigen Förderungssumme der Gemeinde entspricht.
Die §§ 10 bis 13 umfassen die Regelungen über die Überleitung
von Personal, die sich an den gesetzlichen Regelung und dem Mustervertrag des
MdI orientieren und weitere organisatorische Maßnahmen sowie Schlussklauseln.