Beschlussvorlage - 03/SVV/0451
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Marquardt gemäß § 23 GemGebRefGBbg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.06.2003
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.06.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.07.2003
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Erläuterung
Begründung:
Die
Gemeinde Marquardt wird gem. 3. GemGebRefGBbg in die Landeshauptstadt Potsdam
eingegliedert. Nach § 23 des 4. GemGebRefGBbg können mit den eingegliederten
Gemeinden freiwillige Vereinbarungen bis zum 30.06.03 geschlossen werden.
Die
Landehauptstadt hat dem Bürgermeister der Gemeinde Satzkorn entsprechende
Verhandlungen angeboten. Der Bürgermeister hat Verhandlungen aufgrund des laufenden
Verfahrens der Gemeinde vor dem Landesverfassungsgericht gegen das
Gemeindegebietsreformgesetz abgelehnt. Der Amtsdirektor hat für die Gemeinde
die weiteren Verhandlungen übernommen.
Ziel aus
Sicht der Verwaltung ist es, mit der Vereinbarung eine für beide Seiten
verträgliche Übergangslösung der Eingliederung zu finden. Dabei war es wie bei den anderen
Eingliederungsverträgen ein Grundsatz, dass dies kostenneutral für die
Landeshauptstadt vorgenommen wird.
Zu den
einzelnen Paragrafen:
§§ 1 bis 3
umfassen die verfahrensrechtlichen Regelung sowie die Einrichtungen eines
Ortsbeirates gem. der gesetzlichen Regelungen.
§ 4
umfasst die Förderung des gemeindlichen Lebens in Marquardt, mit Regelung über
kommunale Einrichtungen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Gleichbehandlung
der örtlichen und städtischen Einrichtungen gewährleistet wird.
Es wurde
in Zusammenhang mit den Vertragsentwürfen der anderen Gemeinden im Amt Fahrland
(Fahrland, Satzkorn, Uetz-Paaren) vereinbart, dass eine Verwaltungsaußenstelle
für alle Gemeinden eingerichtet werden soll, da für die Bewohner dieses
Gebietes auch die schon vereinbarten Außenstellen in Neu Fahrland und Groß
Glienicke näher als die Verwaltung in der Friedrich-Ebert Straße liegen.
§ 5
enthält Regelung zu den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie zu den
Jagdbezirken. Die Regelungen wurden auf Wunsch der Gemeinde aufgenommen. Sie
gründen sich auf den rechtlichen Verpflichtungen der Landeshauptstadt aus den
maßgebenden Gesetzen.
§ 7
umfasst die Fortgeltung des Ortsrechts. Im Bezug auf die Hebesätze wurde die
Fortgeltung der bisherigen Haushaltssatzung vereinbart, um die Folgen der
Eingliederung im Hinblick auf die Kostenbelastung der Bewohner abzumildern.
§ 8
Die Investitionssumme für die nächsten fünf Jahre ist auf die Höhe der Landes- und Bundesinvestitionspauschale gemessen an der Einwohnerzahl des Ortsteils Marquardt festgeschrieben worden, um eine Planungssicherheit vor Ort zu gewährleisten und auch darzustellen, dass nach der Eingliederung nach Potsdam weiter im Ort investiert werden soll.
§ 9
regelt die Rechte des Ortsbeirats. Zur Förderung des gemeindlichen Lebens wird
aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls ein Verfügungsfonds des Ortsbeirates
angeboten, dessen Höhe aber aufgrund der fehlenden Mitwirkung unbestimmt
bleiben muss und im Rahmen der Haushaltplanung 2004 festgelegt werden muss.
Die §§ 10
bis 13 umfassen die Regelungen über die Überleitung von Personal, die sich an
den gesetzlichen Regelung und dem Mustervertrag des MdI orientieren und weitere
organisatorische Maßnahmen sowie Schlussklauseln.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,8 kB
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