Beschlussvorlage - 03/SVV/0452

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vereinbarung  zu den weiteren Folgen des Gemeindezusammenschlusses gem. § 23 GemGebRefGBbg mit der Gemeinde Golm.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Die Gemeinde Golm wird gem. 3. GemGebRefGBbg in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert. Nach § 23 des 4. GemGebRefGBbg können mit den eingegliederten Gemeinden freiwillige Vereinbarungen bis zum 30.06.03 geschlossen werden.

 

Die Landehauptstadt hat dem Bürgermeister Golm entsprechende Verhandlungen angeboten, die im Mai diesen Jahres stattgefunden haben.

Ziel aus Sicht der Verwaltung ist es, mit der Vereinbarung eine für beide Seiten verträgliche Übergangslösung der Eingliederung zu finden.  Dabei war es wie bei den anderen Eingliederungsverträgen ein Grundsatz, dass dies kostenneutral für die Landeshauptstadt vorgenommen wird.

 

Zu den einzelnen Paragrafen:

 

§§ 1 bis 3 umfassen die verfahrensrechtlichen Regelung sowie die in der Gemeindeordnung vorgesehenen Rechte des Ortsbeirates. In Absatz 5 wird dem neuen Ortsteil ein Verfügungsfonds zur Verfügung gestellt.

 

§ 4 umfasst die Fortgeltung des Ortsrechts, wobei für die in Abs. 2 aufgeführten Satzung der gesetzliche Regelfall, dass mit Eingliederung das Ortsrecht der aufnehmenden Gemeinde (Potsdam) gilt, hier umgekehrt wird. Die Satzung sind solange gültig bis sie durch neues –gesamtstädtisches- Recht ersetzt werden. Für die Satzungen über die Wasser und Abwassergebühr wurde dies auf Wunsch von Golm aufgenommen, über die konkrete Fortdauer konnte aufgrund des kurzen Zeitraums keine Vereinbarung getroffen werden. Da beide aber als Gebührensatzung eine Kostendeckungspflicht vorsehen, kann aus Sicht der Verwaltung eine vorläufige kostenneutrale Übernahme der Satzung zugestimmt werden.

Im Bezug auf die Hebesätze wird die Fortgeltung der bisherigen Haushaltssatzung vereinbart, um die Folgen der Eingliederung im Hinblick auf die Kostenbelastung der Bewohner abzumildern.

 

§ 5 umfasst die Förderung des gemeindlichen Lebens in Golm, mit Regelung über kommunale Einrichtungen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Gleichbehandlung der örtlichen und städtischen Einrichtungen gewährleistet wird. Die Investitionssumme für die nächsten fünf Jahre ist auf die Höhe der Landes- und Bundesinvestitionspauschale gemessen an der Einwohnerzahl des Ortsteils Golm als Mindestmaß festgeschrieben worden, um eine Planungssicherheit vor Ort zu gewährleisten und auch darzustellen, dass nach der Eingliederung nach Potsdam weiter im Ort investiert werden soll.

 

Die Regelung über die Schulbezirksbildung berücksichtigt, dass die Gemeinde Golm bisher mit der Gemeinde Töplitz eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung hatte, nach der die Kinder in Golm in Töplitz eingeschult wurden. Durch die Neugliederung liegt Golm nunmehr im Einzugsgebiet der Grundschule in Eiche. Um die Umstellung  für die Eltern der grundschulpflichtigen Kinder abzumildern, soll eine freie Schulwahl in diesem Gebiet angeboten werden.

 

Die §§ 6 bis 11 umfassen die Regelungen über die Überleitung von Personal, die sich an den gesetzlichen Regelung und dem Mustervertrag des MdI orientieren und weitere organisatorische Maßnahmen sowie Schlussklauseln.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die zugesagten Investitionen und die Mittel für die Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens werden in den Haushalt 2004 eingestellt.

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Anlagen

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