Antrag - 21/SVV/1283

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, in Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ein unabhängiges Gutachten über die genauen Grenzen des Freiraumverbundes sowie des Biotopverbundes im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und dessen Umfeld in Auftrag zu geben. Das Gutachten soll im Detail darstellen, welche Flächen aufgrund der vorhandenen Schutzgüter freigehalten werden müssen.  Gemeint ist hauptsächlich der nördliche Bereich des Geltungsbereichs zwischen der verlängerten Str. des Friedens und dem Satzkornschen Graben. Aber auch die anderen Flächen müssen dahingehend überprüft werden.

 

Dabei sind u.a. zu pfen:

Arten der Feuchtgrünländer und Niedermoore: Kernfläche Feuchtgrünland und Verbindungsflächen (Grün- und Ackerland in großen glazialen Senken und Grünland max. 1 km vom Kernflächenkomplex), Verbundsystem (Klein- und Stillgewässer)

 

Außerdem regt der Ortsbeirat Satzkorn an, zu untersuchen, ob der Bau einer Wildtierbrücke über die A10 an dieser Stelle sinnvoll ist.

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Erläuterung

Begründung:

Der Ortsbeirat Satzkorn hat in seiner 25. öffentlichen Sitzung am 18.11.2021 einstimmig beschlossen (DS 21/SVV/1192), diese den Ortsteil betreffende Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen (gemäß § 46 Abs. 2 BbgKVerf).

 

Die Karte ist sehr grob aufgelöst und gibt nur sehr unzureichend die konkrete Situation vor Ort wieder. Um die vorhandenen Schutzgüter des Freiraum- und Biotopverbund nicht zu gefährden und die schutzgutbezogenen Ziele, die vom MUGV definiert worden sind, nicht zu gefährden, hält der Ortsbeirat ein solches Gutachten für notwendig.

 

Der Schutz des Freiraum- und Biotopverbund an dieser Stelle ist um so wichtiger, da er weiter südlich bereits stark gestört ist, z.B. durch die vorhandene umzäunte Solaranlage im Friedrichspark und das hohe Schwerlastaufkommen auf der Str. zum Bahnhof.

 

Der seit Jahren vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) zum vordringlichen Bedarf erklärte Bau einer Querungshilfe auf Höhe der Wublitz an der A10 bei Uetz (x m weiter südlich) lässt sich wegen der komplizierten baulichen Situation (erhöhte Fahrbahn) wahrscheinlich kaum realisieren. Vielleicht wäre eine Wildtierbrücke auf Höhe des Satzkornschen Grabens ein alternativer Standort? Die Brücke würde die Naturschutzgebiete Falkenrehder Wubitz und Döberitzer Heide direkt miteinander verbinden.

 

Anlage:

Ausschnitt aus der Karte „Schutzgutbezogene Ziele“, Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg, MUGV

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Anlagen

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