Beschlussvorlage - 21/SVV/1358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Aufhebungssatzung zur Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 156 „Gewerbeflächen Friedrichspark gemäß § 17 BauGB (gemäß Anlage 1).

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat am 03.05.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 156 “Gewerbeflächen Friedrichspark gefasst.

Ziel der Planung ist u.a. die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Gewerbe- und Logistikstandortes sowie von Möbelhäusern.

 

Zur Sicherung der Planungsziele hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 05.05.2021 die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 156 „Gewerbeflächen Friedrichspark“, Teilbereiche I und II Friedrichspark beschlossen. Diese Satzung wurde im Amtsblatt am 27.05.2021 ortsüblich bekanntgemacht. Aufgrund eines Formfehlers wurde sie im Amtsblatt vom 19.08.2021 rückwirkend zum 27.05.2021 bekanntgemacht.

 

Der Anlass für den Erlass dieser Veränderungssperre waren zwei Anträge auf Bauvorbescheid.

 

Diese Anträge wurden inzwischen vom Antragstellenden zurückgenommen. Der Anlass für diese Veränderungssperre liegt daher nicht mehr vor.

 

Daher soll mit der beigefügten Aufhebungssatzung die Veränderungssperre vom 27.05.2021 aufgehoben werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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