Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/0084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten für die Entsorgung der Aschereste des Osterfeuers 2022 bis zur Höhe von 500,00 €.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Ortsbeirat kann entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen Punkt 3, Absatz 4 über den Einsatz finanzieller Mittel durch Beschluss verfügen. Zu den Traditionsveranstaltungen  zur Gestaltung des örtlichen Lebens gehört u. a. auch das Osterfeuer. Durch das Grünflächenamt wird gefordert, dass die Aschereste nachweislich durch eine Entsorgungsfirma beseitigt werden.

r die dafür anfallenden Kosten hat der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 18.08.2021 finanzielle Mittel beschlossen, da diese den ehrenamtlichen Helfern nicht zugemutet werden können. Die Abrechnung soll beim Büro der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

 

 

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