Beschlussvorlage - 03/SVV/0452
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Golm gemäß § 23 GemGebRefGBbg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.06.2003
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.06.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.07.2003
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Erläuterung
Begründung:
Die
Gemeinde Golm wird gem. 3. GemGebRefGBbg in die Landeshauptstadt Potsdam
eingegliedert. Nach § 23 des 4. GemGebRefGBbg können mit den eingegliederten
Gemeinden freiwillige Vereinbarungen bis zum 30.06.03 geschlossen werden.
Die
Landehauptstadt hat dem Bürgermeister Golm entsprechende Verhandlungen
angeboten, die im Mai diesen Jahres stattgefunden haben.
Ziel aus
Sicht der Verwaltung ist es, mit der Vereinbarung eine für beide Seiten
verträgliche Übergangslösung der Eingliederung zu finden. Dabei war es wie bei den anderen
Eingliederungsverträgen ein Grundsatz, dass dies kostenneutral für die
Landeshauptstadt vorgenommen wird.
Zu den
einzelnen Paragrafen:
§§ 1 bis
3 umfassen die verfahrensrechtlichen Regelung sowie die in der Gemeindeordnung
vorgesehenen Rechte des Ortsbeirates. In Absatz 5 wird dem neuen Ortsteil ein
Verfügungsfonds zur Verfügung gestellt.
§ 4
umfasst die Fortgeltung des Ortsrechts, wobei für die in Abs. 2 aufgeführten
Satzung der gesetzliche Regelfall, dass mit Eingliederung das Ortsrecht der
aufnehmenden Gemeinde (Potsdam) gilt, hier umgekehrt wird. Die Satzung sind
solange gültig bis sie durch neues –gesamtstädtisches- Recht ersetzt werden.
Für die Satzungen über die Wasser und Abwassergebühr wurde dies auf Wunsch von
Golm aufgenommen, über die konkrete Fortdauer konnte aufgrund des kurzen
Zeitraums keine Vereinbarung getroffen werden. Da beide aber als Gebührensatzung
eine Kostendeckungspflicht vorsehen, kann aus Sicht der Verwaltung eine
vorläufige kostenneutrale Übernahme der Satzung zugestimmt werden.
Im Bezug
auf die Hebesätze wird die Fortgeltung der bisherigen Haushaltssatzung
vereinbart, um die Folgen der Eingliederung im Hinblick auf die Kostenbelastung
der Bewohner abzumildern.
§ 5
umfasst die Förderung des gemeindlichen Lebens in Golm, mit Regelung über
kommunale Einrichtungen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Gleichbehandlung
der örtlichen und städtischen Einrichtungen gewährleistet wird. Die
Investitionssumme für die nächsten fünf Jahre ist auf die Höhe der Landes- und
Bundesinvestitionspauschale gemessen an der Einwohnerzahl des Ortsteils Golm
als Mindestmaß festgeschrieben worden, um eine Planungssicherheit vor Ort zu
gewährleisten und auch darzustellen, dass nach der Eingliederung nach Potsdam
weiter im Ort investiert werden soll.
Die
Regelung über die Schulbezirksbildung berücksichtigt, dass die Gemeinde Golm
bisher mit der Gemeinde Töplitz eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung hatte,
nach der die Kinder in Golm in Töplitz eingeschult wurden. Durch die
Neugliederung liegt Golm nunmehr im Einzugsgebiet der Grundschule in Eiche. Um
die Umstellung für die Eltern der
grundschulpflichtigen Kinder abzumildern, soll eine freie Schulwahl in diesem
Gebiet angeboten werden.
Die §§ 6
bis 11 umfassen die Regelungen über die Überleitung von Personal, die sich an
den gesetzlichen Regelung und dem Mustervertrag des MdI orientieren und weitere
organisatorische Maßnahmen sowie Schlussklauseln.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46 kB
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