Mitteilungsvorlage - 22/SVV/0035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss vom 02.06.2021 wurde die Verwaltung mit einer Prüfung zum Ausschluss von Kraftfahrzeuge über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t ausgenommen Pkw und Busse an der Bundesautobahn 10, Anschlussstelle Töplitz/Leest, mit Fahrt durch den Potsdamer Ortsteil Grube beauftragt.

Zuletzt erfolgte hierzu im Rahmen der Mitteilungsvorlage „Informationen zum Stand der Prüfung einer möglichen Entlastung der Ortslage Grube vom Lkw-Verkehr eine Darstellung des Sachverhalts zur Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2016 (DS 16/SVV/0586). Daran anknüpfend kann im Ergebnis einer erneuten Prüfung Folgendes mitgeteilt werden:

Die durch Grube führende Landesstraße 902 (L902) ist Bestandteil des überörtlichen Straßennetzes. Damit unterliegt sie dem Gemeingebrauch und ist für jede Verkehrsart uneingeschränkt nutzbar. Unter anderem auch aufgrund der Anbindung an die Bundesautobahn 10 erfüllt die Straße innerhalb des Straßennetzes wichtige Verbindungsfunktionen für den Kfz- und Busverkehr. Dabei befindet sich die L902 hauptsächlich in der Baulast des Landes Brandenburg. Lediglich die Ortslage Grube selbst befindet sich in der Baulast der LH Potsdam.

Die Aufstellung von Verkehrszeichen (z.B. 3,5 t) oder weitere straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verkehrseinschränkung sind nur möglich, wenn die bestehende öffentliche Widmung beschränkt wird. Rechtsgrundlage für eine derartige Verkehrsbeschränkung muss der Nachweis einer rechtfertigenden Gefahrenlage sein. Auch für eine mögliche Umfahrung des Ortsteils wäre ein entsprechender Nachweis notwendig, der die dann erforderlichen Eingriffe in die umliegenden Schutzgebiete entsprechend rechtfertigen würde. Diese Nachweise können mit den bestehenden Verkehrsdaten (Verkehrsmenge, Unfallgeschehen) jedoch nicht erbracht werden.

Daraus wird einerseits deutlich, dass auch weiterhin Fahrzeuge über 3,5 t durch die Ortslage Grube verkehren werden. Andererseits kann daraus abgeleitet werden, dass eine Verbesserung der Verkehrsabwicklung in Grube nur mit einer straßenbaulichen Veränderung der Ortsdurchfahrt umgesetzt werden kann.

 

Seitens der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wurde hierzu bereits ein Vorschlag erarbeitet, der mittels einer Verbreiterung des Doppelknotens in der Ortslage die Verkehrssicherheit erhöhen würde. Die Maßnahme lässt sich allerdings nur dann umsetzen, wenn Teile von angrenzenden Grundstücken durch die Landeshauptstadt Potsdam erworben werden und dem Straßenraum zugesprochen werden (siehe Abbildung)

 

 

 

 

 

Sofern dieser Grunderwerb nicht umgesetzt werden kann, könnte eine alternative Verkehrsführung, z.B. unter Nutzung des Laubenweges, zu einer Verbesserung der Verkehrsabwicklung entlang der L902 beitragen, die jedoch mit anderen Belangen der innerörtlichen Mobilität abzuwägen sind.

 

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