Antrag - 19/SVV/1266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die wegfallenden Partygärten im Potsdamer Volkspark Flächen zu sichern, falls die Partygärten im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Biosphäre nicht realisiert werden können. Der Stadtverordnetenversammlung ist darüber, im 2. Quartal 2020 zu berichten.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat Anfang 2019 die Bebauung des Volksparks beschlossen. Auf dem Abschnitt nördlich der Biosphäre sollen in den nächsten Jahren Sozialwohnungen, Gewerbeflächen, zwei Kitas, ein Jugendclub und Studentenappartementsentstehen. Die Erschließung soll im Frühjahr 2020 beginnen, ab 2021 werden dann durch die ProPotsdam die ersten Häuser errichtet. Insbesondere für die Partygärten gibt es noch keine wirkliche Alternative. Ob es für die für Privatfeiern beliebten Partygärten, einen Ersatz geben wird, ist insbesondere von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie abhängig. Eine Sicherung von Flächen für die Partygärten, falls diese im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Biosphäre nicht realisiert werden können, ist für die Freizeitgestaltung für alle Potsdamerinnen und Potsdamer enorm wichtig.

 

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