Antrag - 22/SVV/0007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinder- und Jugendbudget für Potsdam umsetzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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26.01.2022
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02.03.2022
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.02.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Lösung zu entwickeln, die es Kindern und Jugendlichen ermöglicht für ihre Ideen, Projekte und Vorhaben, unkompliziert Gelder aus dem schon vorhandenen Kinder- und Jugendbudget zu beantragen.
Das Beantragungsverfahren für Kinder- und Jugendinitiativen muss niedrigschwellig und fehlerfreundlich sein. Sie sollen die Mittel für ihre Projekte selbstverwalten können, mit der Auflage einer unkomplizierten Abrechnung in Form einer einfachen Belegliste.
Dem Jugendhilfeausschuss sollen die Fortschritte in dieser Sache im März 2022 berichtet werden.
Erläuterung
Begründung:
Mit dem Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundliche Kommune Potsdam 2017 - 2020“ (Vorlage: 17/SVV/0386) wurde ein Kinder – und Jugendbudget in Höhe von 30.000 € beschlossen (Seite 22), das bis heute unter anderem auf Grund von abrechnungstechnischer und zuwendungsrechtlicher Schwierigkeiten nicht praktisch umgesetzt und von den Kindern und Jugendlichen der Stadt nicht genutzt werden kann. So existiert zwar ein Konzept zur Umsetzung sowie eine im Haushalt zur Verfügung stehende Summe für dieses Budget, die aber bislang nicht abgerufen werden kann, da die Rahmenbedingungen hierfür im Vorfeld nicht geschaffen wurden. Dies gilt es nun nachzuholen. Siehe Antwort von Frau Stefanie Buhr/ Koordinatorin für Kinder- und Jugendinteressen auf die kleine Anfrage (kleine Anfrage-DrucksachenNr.: 20/SVV/0699) vom 10.08.2020.
Daraus ergibt sich, dass die Umsetzung eines Kinder- und Jugendbudgets eine pädagogische Begleitung in Form einer Fachkraft, sowie Sachmittel für die Durchführung (Öffentlichkeitsarbeit, Werbung etc.) benötigt. Darüber hinaus bedarf es im Umgang mit Kinder- und Jugendprojektinitiativen eine vereinfachte Abrechnungslösung, die nicht an die herkömmliche Zuwendungsrichtlinie für Erwachsene gebunden ist.