Antrag - 22/SVV/0150

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert sicherzustellen, dass Niederschriften von Sitzungen der Ausschüsse und der Ortsbeiräte erst dann im Rathausinformationssystem veröffentlicht werden, wenn sie von den Vorsitzenden der Ausschüsse oder der Ortsbeiräte sowie den Sitzungsteilnehmern genehmigt worden sind. Voten von Abstimmungen dürfen erst nach Freigabe durch die Ausschussvorsitzenden bzw. Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher im Rathausinformationssystem erscheinen.


 

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Erläuterung

Begründung:

In der Vergangenheit wurden Niederschriften im Rathausinformationssystem veröffentlicht, ohne dass zuvor Ausschussvorsitzende, Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher und Sitzungsteilnehmer immer die Möglichkeit hatten, Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen vorzunehmen. Begründet wurde dies wie folgt: „Derzeit ist es unser Anliegen, das Ratsinformationssystem so aktuell zu gestalten, dass sich alle Gremiensitzungen zeitnah abbilden und als Informationsquelle für alle nachfolgenden Sitzungen sowie für die Öffentlichkeit dienen können. Dies sollte vor allem der Fall sein, wenn Vorlagen mit einer besonders engen Beratungsfolge versehen sind und die Voten von den Ausschussbetreuenden und/oder Gremienmitgliedern zur Vorbereitung ihrer Sitzungen benötigt werden...“

Dies bedeutet, dass die Öffentlichkeit auch dann Niederschriften lesen kann, wenn sie fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich sind. Sitzungsteilnehmern wird die Chance genommen, Aussagen im Protokoll richtig zu stellen oder Ergänzungen vorzunehmen.  Zwar wird darauf hingewiesen: „Änderungen/Korrekturen können bei der Bestätigung der Niederschrift angezeigt werden und unterliegen damit der „Kontrolle“ aller Sitzungsteilnehmenden zum tatsächlichen Verlauf einer Sitzung.“ Jedoch verstreicht bis zur Kontrolle und Korrektur der Niederschrift geraume Zeit, so dass ein falscher Eindruck vom Sitzungsverlauf entstehen kann.  Auch der Hinweis, dass eine Niederschrift bis zur Bestätigung des Gremiums mit einem entsprechenden Status: „Niederschrift erstellt“ gekennzeichnet sei, ändert daran nichts.

 


 

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