Antrag - 22/SVV/0148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2023/2024 der Stadtverordnetenversammlung spätestens bis zur SVV-Sitzung im November 2022 vorzulegen.

 

Auch in den Folgejahren soll der Entwurf der jeweiligen Haushaltssatzung spätestens bis zur SVV-Sitzung im November vor Beginn eines Satzungszeitraumes der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine rechtzeitige Erstellung und Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung ermöglicht eine ausreichende Beratung in den Fraktionen und den Ausschüssen sowie eine fristgerechte Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung.

 

Auch künftig muss das Ziel sein, dass die Satzung rechtzeitig vor Beginn eines Planungszeitraumes in Kraft treten kann, um allen Akteuren Planungssicherheit zu geben. Gleichzeitig müssen die Stadtverordneten und Fraktionen ausreichend Zeit bekommen, sich mit den vorgelegten Satzungsentwürfen zu beschäftigen.


 

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