Antrag - 22/SVV/0128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass alle öffentlichen Spiel­- und Sportanlagen im BUGA-Volkspark auch unter den Regelungen der geltenden Eindämmungsverordnung für die Bevölkerung geöffnet werden.

 

Die Stadtverordneten sind spätestens im Mai 2022 über die eingeleiteten Maßnahmen zu unterrichten.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

In den letzten Monaten wurden im BUGA-Volkspark immer wieder Sportanlagen r die Nutzung gesperrt. Während Expert*innen seit Monaten dazu raten, glichst viele Aktivitäten unter freiem Himmel durchzuführen und Jugendpsycholog*innen vor Pandemie-Spätfolgen bei Kindern und Jugendlichen warnen, sperrt eine Geschäftsbesorgerin der Landeshauptstadt Potsdam immer wieder einzelne oder auch alle Sportanlagen und Spielplätze. Dies begründet der Oberbürgermeister in seiner Antwort auf unsere Kleine Anfrage 21/SVV/1360 damit, dass er damit überfordert sei, die Einhaltung der 2G- oder 3G-Regelungen zu prüfen und die Erfassung von Daten zur Kontaktnachverfolgung zu sichern.

 

Mit dieser Begründung müssten eigentlich auch sämtliche öffentlichen Spiel- und Sportplätze im Stadtgebiet gesperrt werden, weil die Landeshauptstadt Potsdam nicht einmal ansatzweise in der Lage ist, genug Personal für eine flächendeckende Zugangskontrolle zu allen Spiel- und Sportplätzen abzustellen. Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine lückenlose Durchsetzung der 3G-Regeln völlig unmöglich. Dennoch stellt der kommunale Verkehrsbetrieb nicht den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ein.

 

Statt auf die lückenlose Überwachung von Testnachweisen und Impfnachweisen für Freisportanlagen zu setzen, sollte die Stadtverwaltung auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung setzen, sich auf Stichprobenkontrollen beschränken und die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie stärker berücksichtigen.

 

 

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