Antrag - 22/SVV/0170
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Aufsichtsrates der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.03.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Energie und Wasser Potsdam GmbH am 02.11.2021 gemäß DS-Nr.: 21/SVV/1147 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Energie und Wasser Potsdam GmbH folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
- über die Fraktion SPD Frau Babette Reimers
Frau Grit Schkölziger (2 Sitze)
- über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen Herr Andreas Walter (1 Sitz)
- über die Fraktion DIE LINKE Herr Stefan Wollenberg (1 Sitz)
- über die Fraktion CDU Herr Günter Anger (1 Sitz)
- über die Fraktion DIE aNDERE Herr Carsten Linke (1 Sitz)
- nach Einigung * mit der
Fraktion AfD über die Fraktion FDP Herr Björn Teuteberg (1 Sitz)
*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
- über die Fraktion SPD Herr Daniel Keller,
Herr Leon Troche
- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Mechthild Rünger
- über die Fraktion DIE LINKE Herr Rolf Kutzmutz,
Herr Dr. Alfred Reichwein
- über die Fraktion CDU Herr Clemens Viehrig
- über die Fraktion DIE aNDERE Herr Oliver Buchin
- über die Fraktion AfD/FDP
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP), welche 65 % der Geschäftsanteile an der Energie und Wasser Potsdam GmbH hält. Die LHP ist somit mittelbar an der EWP beteiligt. Die weiteren 35 % der Geschäftsanteile der EWP hält die E.DIS AG.
Gemäß § 9 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der EWP besteht der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern, die von den Gesellschaftern entsandt werden. Dem Aufsichtsrat gehören an:
- Der Oberbürgermeister der LHP oder ein von ihm zu entsendende/r Beschäftigte/r der LHP, welcher den Vorsitz führt.
- Sieben von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsandte Mitglieder.
- Vier von der E.DIS AG entsandte Mitglieder (ein Mandat davon kann die E.DIS AG für die Arbeitsnehmervertretung der EWP zur Verfügung stellen).
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.11.2021 (DS-Nr.: 21/SVV/1147) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben städtische Vertreter/innen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Energie und Wasser Potsdam GmbH entsandt.
Durch den mehrheitlichen Beschluss des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2019 am 10.01.2022 über den Verlust der Rechtsstellung eines Stadtverordneten der Fraktion AfD und die fehlende Ersatzperson für diesen Sitz, reduziert sich die Anzahl der Sitze der Fraktion AfD von 4 auf 3; die Stadtverordnetenversammlung hat folglich 54 Sitze, davon sind 51 Stadtverordnete Mitglieder in Fraktionen.
Gem. § 43 Abs. 6 BbgKVerf muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu gebildet werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr den Stärkeverhältnissen der Fraktionen entspricht. Dieser Antrag liegt mit der DS 22/SVV/0164 vor.
Demzufolge sind die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsandten Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen und anschließend in personell geänderter Zusammenstellung neu zu entsenden.
Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).
Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 7 x 11/51 = 1,51 2 Sitze
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 7 x 10/51 = 1,37 1 Sitz
Fraktion DIE LINKE 7 x 10/51 = 1,37 1 Sitz
Fraktion CDU 7 x 6/51 = 0,82 1 Sitz
Fraktion DIE aNDERE 7 x 6/51 = 0,82 1 Sitz
Fraktion AfD 7 x 3/51 = 0.41
1 Sitz - Einigung oder Los
Fraktion FDP 7 x 3/51 = 0.41
* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der Energie und Wasser Potsdam GmbH.
§ 9 des Gesellschaftsvertrages der Energie und Wasser Potsdam GmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Energie und Wasser Potsdam GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.
Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen:
DS 08/SVV/0061 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001 Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (empfohlene Verhaltensregeln)
DS 12/SVV/0278 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam
DS 13/SVV/0830 Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.