Antrag - 22/SVV/0172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet gemäß § 93 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss über die Besetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) der Landeshauptstadt Potsdam aus den Vorschlägen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung wie folgt:

 

über die Fraktion der SPD

als Mitglieder                                                         als Stellvertreter/-in

1. Frau Babette Reimers    1. Herr Dr. Hagen Wegewitz

2. Frau Grit Schkölziger    2. Herr Leon Troche

(jede/-r Vertreter/-in kann jedes

        Mitglied vertreten)

über die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

als Mitglied                                                           als Stellvertreter/-in

1. Herr Jens Dörschel       1. Herr Andreas Walter

2. Frau Wiebke Bartelt     2. Herr Uwe Fröhlich

 

über die Fraktion DIE LINKE

als Mitglied                                                             als Stellvertreter/-in

1. Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg  1. Frau Jana Schulze

2.  Herr Sascha Krämer     2. Herr Ralf Jäkel

 

über die Fraktion der CDU

als Mitglied                                                    als Stellvertreter/-in

1. Herr Dr. Wieland Niekisch   1. Herr Lars Eichert


über die Fraktion die aNDERE

als Mitglied  als Stellvertreter/-in

1. Frau Liane Enderlein    1. Herr Uwe Rühling

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Durch den mehrheitlichen Beschluss des Wahlausschussesr die Kommunalwahl 2019 am 10.01.2022 über der Verlust der Rechtsstellung eines Stadtverordneten der Fraktion AfD  und die fehlende Ersatzperson für diesen Sitz, reduziert sich die Anzahl der Sitze der Fraktion AfD von 4 auf 3; die  Stadtverordnetenversammlung hat folglich 54 Sitze, davon sind 51 Stadtverordnete Mitglieder in Fraktionen.

 

Die Besetzung der seitens der Landeshauptstadt Potsdam für den Werksausschuss zu stellenden acht Mitglieder erfolgt nach § 5 Abs. 1 Ziff. 1 der Betriebssatzung entsprechend § 41 Abs. 2 BbgKVerf:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Demnach ergibt sich folgende Sitzverteilung:

 

Fraktion SPD 8 x 11/51 = 1,73 2 Sitze

Fraktion ndnis 90/Die Grünen 8 x 10/51 = 1,57 2 Sitze

Fraktion DIE LINKE 8 x 10/51 = 1,57 2 Sitze

Fraktion CDU 8 x   6/51 = 0,94  1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE 8 x   6/51 = 0,94 1 Sitz

Fraktion AfD und FDP 8 x   3/51 = 0.47 0 Sitze

 

 

 


 

 

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