Anfrage - 22/SVV/0178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Werkstattverfahren zum B-Plan 143 „westliche Nedlitzinsel“ fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In der Sitzung der SVV am 26.01.2022 führte ein Stadtverordneter aus, dass er nicht teilnehmen durfte.

 

Wenn ich mich richtig erinnere, beklagte in der Sitzung am 26.01.2022 ein Kollege (cdu), dass Stadtverordnete vom Werkstattverfahren für den Westteil der Insel Nedlitz ausgeschlossen wurden und die Treffen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden.

 

Die Ergebnisse dieses Werkstattverfahrens flossen maßgeblich in die Beschlussfassung in die am 26.01.2022 beschlossenen Drucksache 21/SVV/1078 ein.

 

Im Schreiben des MIK vom 03.11.2020 an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wurden die Rechtsgrundsätze zur Erfüllung des rechtsstaatlichen Grundsatz der Öffentlichkeit u. a. auf drei DIN A4 Seiten ausführlich erklärt!

 

Zur besseren Einordnung und Kontrolle dieser Entscheidungen des Hauptverwaltungsbeamten und zur Information für zu stellende Anträge frage ich:

 

 

Inwiefern war das Format des Werkstattverfahrens r die Insel Nedlitz mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar, da hier wohl sowohl Rechte der von der Arbeitsgruppe ausgeschlossenen Stadtverordneten verletzt wurden, als auch der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht gegeben war?

 

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