Anfrage - 22/SVV/0179
Grunddaten
- Betreff:
-
Aus welchen guten Gründen war die Durchführung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Krampnitz mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Öffentlichkeit vereinbar?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Menzel, BVB/Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
02.03.2022
|
Beschlussvorschlag
Die Antwort auf meine Frage 22/SVV/0048 zur Interfraktionelle Arbeitsgruppe für die Weiternutzung den nationalsozialistische Elite-Kasernen in Krampnitz geht an der Sache vorbei. Ich fragte nach der Rechtsgrundlage für die Durchführung der Interfraktionellen AG Krampnitz. Der Oberbürgermeister führte in seiner Antwort zur Rechtsgrundlage nichts aus, obwohl die LH P zu den interfraktionellen Arbeitsgruppentreffen Krampnitz geladen haben, an denen Stadtverordnete sowie die Öffentlichkeit ausgeschlossen waren.
Zur besseren Einordnung und Kontrolle dieser Entscheidungen des Hauptverwaltungsbeamten und zur Information für zu stellende Anträge frage ich:
Was bedeuten die Ausführungen des Ministerium des Inneren und für Kommunales vom 3.November 2020 zur Beschwerde des Stadtverordneten Andreas Menzel vom 23.10.2020 – Interfraktionelle Arbeitsgruppe Krampnitz, für die gelebte Praxis in bisher nicht öffentlich tagenden Arbeitsgruppen, Räten, Beiräten, Werkstattverfahren, Arbeitsgruppen, Workshops, Kommissionen etc.?