Anfrage - 22/SVV/0206
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerservice (Führerscheine)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Finken, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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02.03.2022
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Beschlussvorschlag
Viele Bürger müssen ihren alten Führerschein umschreiben lassen. Das geschieht in der Regel durch postalische Einreichung der Anträge und Unterlagen.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wie lange dauert derzeit die Bearbeitung der eingereichten Anträge?
Eine aktuelle Bearbeitungszeit kann bei Umtauschanträgen nicht benannt werden.
Die ersten „alten“ Führerscheine verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Im Einzelnen betroffen sind alle sogenannten Papierführerscheine, welche bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
Bis zum 19. Januar 2022 waren zunächst die Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958 umtauschpflichtig. Danach, bis zum 19. Januar 2023, die Jahrgänge 1959 bis 1964 und später die Jahrgänge 1965 bis 1970.
Hinweise zu den einzelnen Umtauschfristen sind zu finden unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html
Zuständigkeit: