Anfrage - 22/SVV/0209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit Bescheid vom 30.04.2021 wurde durch das Landesamt für Umwelt nach § 4 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Energiezentrale in Potsdam OT Fahrland/ Krampnitz nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.

 

Gegen diesen Bescheid hat der BUND Brandenburg wegen erheblicher Bedenken Widerspruch eingelegt. Seitdem erhalte ich dazu aus dem Rathaus Potsdam kaum Informationen. Die beachtenswerte Bearbeitungszeit für den Widerspruchsbescheid lässt nachdenklich werden. Gleichzeitig will der Oberbürgermeister eine Schule und zahlreiche Wohngebäude bis 2024 bezugsfertig errichten. Dies lässt im Erfolgsfall für die Umwelt besondere Herausforderungen an die Wärmeversorgung für die LH Potsdam erwarten.

 

Zur besseren Einordnung und zur Information für ggf. zu stellende Anträge frage ich:

 

Wie ist der Sachstand zur geplanten Wärmeversorgung der geplanten und zum Teil im Bau befindlichen Gebäude in Krampnitz, wie z. B. zum Widerspruch der Genehmigung des Heizkraftwerks?

 

 

Im Zuge des Widerspruchsverfahrens für die Errichtung der Energiezentrale im „alten Heizhaus“ hat die EWP nach derzeitiger Kenntnislage alle offenen Fragestellungen mit dem Landesamt für Umwelt klären können. Die EWP geht von einer baldigen positiven Bescheidung des BImschG-Antrages aus.

 

Vor dem Hintergrund, dass das ambitionierte Energiekonzept für Krampnitz auch dezentrale Erzeugungsanlagen beinhaltet, war und ist die Versorgungssicherheit der derzeit im Bau/Sanierung befindlichen Gebäude mit umweltfreundlich erzeugter Wärme sichergestellt.

 

 

 

 

Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

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