Mitteilungsvorlage - 22/SVV/0215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Der Gesellschaftsvertrag der SWP wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV) vom 08.05.2019 unter der DS Nr. 19/SVV/0457 zuletzt 2019 unter Beachtung des Mustergesellschaftsvertrages der LHP geändert. Dabei wurde bereits die Einberufung von Aufsichtsratssitzungen, welche schriftlich erfolgen können, um die Möglichkeit der Einberufung in Textform gemäß § 126b BGB erweitert. Nunmehr sollen die schriftlichen Erklärungen abwesender Aufsichtsratsmitglieder oder unter anderem auch die Quartalsberichterstattung der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat um die Möglichkeit der Textform erweitert werden. Damit sollen auch hier zeitgemäße Kommunikationsformen bei der Abgabe und Übermittlung von Erklärungen etc. verstärkt genutzt und der Aufbau eines digitalen Gremienmanagements der SWP gefördert werden.

Die geplanten geringfügigen Ergänzungen des SWP-Gesellschaftsvertrages bedürfen nicht der Beschlussfassung der SVV gemäß § 28 Abs. 2 BbgKVerf bzw. § 14 Abs. 3 Hauptsatzung. Der Hauptausschuss soll jedoch als Beteiligungsausschuss zuvor über die vorgesehenen Ergänzungen des § 9 Abs. 6, 7 und § 11 Abs. 8 sowie § 13 Abs. 3 SWP-Gesellschaftsvertrag unterrichtet werden. Die vorgenannten Ergänzungen des SWP-Gesellschaftsvertrages und die dazugehörigen Erläuterungen sind der als Anlage 1 beigefügten Synopse zu entnehmen. Der Gesellschaftsvertrag der SWP inklusive der vorgesehenen Regelungsergänzungen ist als Anlage 2 ebenfalls beigefügt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen. Die Kosten der notariellen Beurkundung der Gesellschaftsvertragsänderung werden durch das Unternehmen getragen.

 

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Anlagen

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