Anfrage - 03/SVV/0483
Grunddaten
- Betreff:
-
Gelände des ehemaligen Bundesamtes für Wasserbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Saskia Hüneke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.07.2003
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Beschlussvorschlag
Woran
scheitern die Bemühungen, auf dem Gelände des ehemaligen Bundesamtes für
Wasserbau am Sacrow-Paretzer Kanal eine Solarwerft, einen Ökocampingplatz und
einen außerschulischen Lernort für Kinder und Jugendliche „Bildung für Umwelt
und Technik“ anzusiedeln?
Antwort:
Bemühungen um die Ansiedlung der genannten Nutzungen sind lediglich
im Hinblick auf die Idee einer Werft für Solarboote bekannt. Diese sind – wie
auch ein breites Spektrum anderer Nutzungsmöglichkeiten – auf der Grundlage
zweier Aufträge der StVV (DS 01/042 – allgemein, DS 01/432 speziell zu
Solarbootwerft) im Jahr 2001 geprüft worden, das Ergebnis der Prüfungen liegt
in zwei Mitteilungsvorlagen (DS 01/0365 sowie 01/0674) vor.
Im Zusammenhang mit dem zweiten genannten Prüfauftrag hat es
auch verschiedentliche Bemühungen einer Initiative gegeben, die Ansiedlung einer
Solarbootwerft an dem Standort zu realisieren; dabei wurde jedoch der Anspruch
erhoben, dass das Grundstück zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung
gestellt und seitens der Stadt auf deren Kosten das Planungsrecht geschaffen
werden solle. Weder seitens des Bundes als Grundstückseigentümer noch mit Blick
auf die städtische Haushaltssituation waren diese Voraussetzungen einzulösen.
Während planungsrechtlich die Nutzung durch eine Bootswerft
keine maßgeblichen Hindernisse aufwerfen würde, sondern im Gegenteil den durch
die Landesplanung eng eingegrenzten Bedingungen einer gewerblichen Nutzung mit
einer unmittelbaren spezifischen Standortbindung an den Wasserweg
(hafenorientierte Nutzungen wie Güterumschlag oder Produktion mit Logistik über
den Wasserweg) entsprechen würde, gilt dies – auch ohne Kenntnis weiterer
konkreter Bemühungen – für die beiden anderen angefragten Nutzungen gerade
nicht. Vielmehr würden diese den nach intensiven Verhandlungen mit dem Land im
Flächennutzungsplan fixierten Bedingungen der dort dargestellten
Sondergebietsfläche nicht entsprechen.
Daneben ist aber auch, wie schon in der angesprochenen
Mitteilungsvorlage dargelegt, davon auszugehen, dass ein Campingplatz oder eine
Bildungseinrichtung wirtschaftlich nicht die Refinanzierung der erforderlichen
Flächenaufbereitung leisten könnten.
Auf die Nachfrage Frau Hünekes in
der STVV, was die Stadt tun könne, um das Grundstück so zu verwerten, dass dort
eine Ansiedlung stattfinden könnte, muss mitgeteilt werden, dass hierzu
Planungsrecht geschaffen werden müsste. Hier wird an die Festsetzung der
Prioritätenliste erinnert, d.h. die Bearbeitung anderer Bebauungsplanverfahren
wäre zurück zu stellen. Einfluss auf den Grundstückspreis hat die Stadt nicht.