Anfrage - 03/SVV/0483

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Woran scheitern die Bemühungen, auf dem Gelände des ehemaligen Bundesamtes für Wasserbau am Sacrow-Paretzer Kanal eine Solarwerft, einen Ökocampingplatz und einen außerschulischen Lernort für Kinder und Jugendliche „Bildung für Umwelt und Technik“ anzusiedeln?

 

 

Antwort:

 

Bemühungen um die Ansiedlung der genannten Nutzungen sind lediglich im Hinblick auf die Idee einer Werft für Solarboote bekannt. Diese sind – wie auch ein breites Spektrum anderer Nutzungsmöglichkeiten – auf der Grundlage zweier Aufträge der StVV (DS 01/042 – allgemein, DS 01/432 speziell zu Solarbootwerft) im Jahr 2001 geprüft worden, das Ergebnis der Prüfungen liegt in zwei Mitteilungsvorlagen (DS 01/0365 sowie 01/0674) vor.

 

Im Zusammenhang mit dem zweiten genannten Prüfauftrag hat es auch verschiedentliche Bemühungen einer Initiative gegeben, die Ansiedlung einer Solarbootwerft an dem Standort zu realisieren; dabei wurde jedoch der Anspruch erhoben, dass das Grundstück zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt und seitens der Stadt auf deren Kosten das Planungsrecht geschaffen werden solle. Weder seitens des Bundes als Grundstückseigentümer noch mit Blick auf die städtische Haushaltssituation waren diese Voraussetzungen einzulösen.

 

Während planungsrechtlich die Nutzung durch eine Bootswerft keine maßgeblichen Hindernisse aufwerfen würde, sondern im Gegenteil den durch die Landesplanung eng eingegrenzten Bedingungen einer gewerblichen Nutzung mit einer unmittelbaren spezifischen Standortbindung an den Wasserweg (hafenorientierte Nutzungen wie Güterumschlag oder Produktion mit Logistik über den Wasserweg) entsprechen würde, gilt dies – auch ohne Kenntnis weiterer konkreter Bemühungen – für die beiden anderen angefragten Nutzungen gerade nicht. Vielmehr würden diese den nach intensiven Verhandlungen mit dem Land im Flächennutzungsplan fixierten Bedingungen der dort dargestellten Sondergebietsfläche nicht entsprechen.

 

Daneben ist aber auch, wie schon in der angesprochenen Mitteilungsvorlage dargelegt, davon auszugehen, dass ein Campingplatz oder eine Bildungseinrichtung wirtschaftlich nicht die Refinanzierung der erforderlichen Flächenaufbereitung leisten könnten.

 

Auf die Nachfrage Frau Hünekes in der STVV, was die Stadt tun könne, um das Grundstück so zu verwerten, dass dort eine Ansiedlung stattfinden könnte, muss mitgeteilt werden, dass hierzu Planungsrecht geschaffen werden müsste. Hier wird an die Festsetzung der Prioritätenliste erinnert, d.h. die Bearbeitung anderer Bebauungsplanverfahren wäre zurück zu stellen. Einfluss auf den Grundstückspreis hat die Stadt nicht.

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...