Beschlussvorlage - 03/SVV/0466
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH - Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 1/111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.07.2003
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03.09.2003
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.08.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Gesellschaftsvertrag der Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH wird geändert zwecks Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes um die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung und Wissenschaft, insbesondere der Betrieb des Nikolaisaales als Konzert- und Veranstaltungshaus der Landeshauptstadt Potsdam.
Erläuterung
I. Sachverhalt
Die Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH (MPS) wurde zum
18.11.1991 als gemeinnütziges Unternehmen errichtet. Alleinige Gesellschafterin
der MPS ist die Landeshauptstadt Potsdam. Der Gesellschaftsvertrag in der
gegenwärtigen Fassung wurde zuletzt am 23.12.1992 geändert und beurkundet (s.
Anlage – Originalvorlage -).
Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung,
Durchführung und Abwicklung von öffentlichen Konzertveranstaltungen,
insbesondere wiederkehrenden Musikfestspielen in den Schlössern und Gärten
Sanssouci, in Kirchen sowie anderen ausgewählten Konzertsälen und Orten der Stadt
Potsdam und ihrer näheren Umgebung.
Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens wurde der MPS die
Betreibung des städtischen Konzert- und Veranstaltungshauses Nikolaisaal
Potsdam übertragen. Gemäß SVV - Beschluss vom 31.03.1999 (Drucksache Nr.
99/0233) wurde der Abschluss eines Betreibervertrages für den Nikolaisaal als
Ergebnis des vg. Markterkundungsverfahrens mit der MPS beschlossen.
Mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Betreibung des
Nikolaisaales begann das Unternehmen im Anschluss an den vg. SVV - Beschluss im
April 1999.
Am 05.07.2000 beschloss die SVV (Drucksache Nr. 00/0420)
einen entsprechenden Betreibervertrag, der als Entwurf der Vorlage beigefügt
war. Zudem wurde die Verwaltung von der SVV ermächtigt, unter steuerlichen bzw.
Aspekten der Gemeinnützigkeit ggf. noch notwendige Änderungen an dem Vertrag
vorzunehmen, sofern dies nicht zu einer wesentlichen wirtschaftlichen
Mehrbelastung der Stadt führt. Die Eröffnung des Nikolaisaales Potsdam fand
Ende August 2000 statt.
Bislang ist kein schriftlicher Betreibervertrag zwischen der
Stadt Potsdam und der MPS geschlossen worden, da die umsatzsteuerlichen Aspekte
(Vorsteuerabzug) des Nikolaisaales problematisch waren. Eine abschließende
Klärung konnte erst jetzt herbeigeführt werden. Dies gilt auch für die Frage,
ob durch eine Erweiterung des Unternehmensgegenstandes die Gemeinnützigkeit der
GmbH gefährdet wäre (Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus). Dies ist durch eine
entsprechende Gestaltung der Erweiterung des Unternehmensgegenstandes/- zwecks
(Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung und Wissenschaft,
insbesondere der Betrieb des Nikolaisaales) im Rahmen einer Änderung des
Gesellschaftsvertrages vermeidbar. Zudem darf der Anteil des wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebs der MPS die Tätigkeit der GmbH im gemeinnützigen Bereich
nicht übersteigen.
Nach Abstimmung mit dem Finanzamt Potsdam - Stadt und dem
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (MdI), das die wesentliche
Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes gemäß § 110 Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m.
Abs. 4 GO genehmigen muss, erfolgte die Überarbeitung und Neufassung des § 2
Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages (siehe anliegende Synopse).
Anmerkung:
Es ist geplant, den Begriff Nikolaisaal in die Firma (Name)
der MPS einfließen zu lassen, da gesellschaftsrechtlich vorgeschrieben ist,
dass die Firma den Unternehmensgegenstand im Wesentlichen für das Publikum
erkennbar machen muss.
Des Weiteren ist in Abstimmung mit dem MdI eine generelle
Überarbeitung des zuletzt vor 10 Jahren geänderten Gesellschaftsvertrages entsprechend der aktuellen
gesetzlichen Regelungen durch die Stadtverwaltung Potsdam noch in diesem Jahr
vorgesehen.
II. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 25 GO bedarf die Änderung des
Gesellschaftszwecks eines kommunalen Unternehmens der Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,5 kB
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