Antrag - 03/SVV/0486

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Unterzeichnung des Spaßbadvertrages die Nachnutzung für das Grundstück der Sternschwimmhalle, gegebenenfalls die Beräumung/Abriss und die dadurch entstehenden Kosten darzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Zur Zeit gibt es keine Aussagen darüber, was mit dem Gelände nach der Schließung der Sternschwimmhalle geschehen soll. Diese Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden, um ein Problem, wie es im Falle des „Orion“ entstanden ist, zu verhindern.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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