Antrag - 03/SVV/0487

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

die Möglichkeit der Realisierung folgender Maßnahmen vor Beginn des nächsten Schuljahres zu prüfen:

  1. Aufbringung eines Zebrastreifens Große Weinmeisterstr. / Ecke Leistikowstr.
  2. Kennzeichnung des Schulbereiches durch entsprechende Schilder.
  3. Verlangsamung des Verkehrs auf Schritttempo, z.B. durch Aufpflasterung im unmittelbaren Schulbereich.
  4. Anbringung von Zickzacklinien vor den Eingangsbereichen der Schulgebäude.

Über das Ergebnis ist in der Stadtverordnetenversammlung im September 2003 zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

1997 wurde die Evangelische Grundschule in der Großen Weinmeisterstr. 49 gegründet. Im Jahr 2000 erhielt sie das Gelbe Haus in der Leistikowstr. Als Hortgebäude dazu. Mit der Erweiterung 2002 wird dieses als Schulgebäude genutzt. Dadurch ist ein Schul- und Hortbereich beidseitig der Großen Weinmeisterstr. Entstanden, der ein häufiges Überqueren dieser Straße durch die Schüler und Schülerinnen erforderlich macht, das ohne Gefahren erfolgen soll.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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