Antrag - 03/SVV/0488

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter in den Stadtwerken und die städtischen Mitglieder im Aufsichtsrat des ViP werden beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass bei veränderten Linienführungen, Abfahrtszeiten und Haltestellenverlegungen dies rechtzeitig und umfassend kenntlich gemacht wird.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die rechtzeitige Information bei Baumaßnahmen über die genannten Veränderungen werden das Verständnis der Fahrgäste fördern und unnötige Verärgerungen vermeiden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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