Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/0239

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Für das Osterfeuer werden aus dem Sachaufwand des Ortsteils, konkret aus dem Budget der Maßnahme „Traditionsveranstaltungen“, finanzielle Mittel in Höhe von max. 700,00 € zur Verfügung gestellt.

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Erläuterung

Begründung:

Gemäß den Anforderungen der „Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Absatz 4 BbgKVerf“, wird dem Büro der Stadtverordnetenversammlung nach Beendigung der Maßnahme am Ende des laufenden Quartals ein entsprechender Verwendungsnachweis vorgelegt.

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