Antrag - 22/SVV/0142
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Mietverträge im Rechenzentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.03.2022
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04.05.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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24.03.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.03.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Mietverträge im Rechenzentrum über das Jahr 2023 hinaus verlängert werden können.
Dazu ist zu prüfen, ob und ggf. welche bau- und brandschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind, um die Nutzung mindestens bis 2025 fortzusetzen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist spätestens im Mai 2022 über das Prüfergebnis zu informieren.
Erläuterung
Begründung:
Für die Nutzer*innen des Rechenzentrums sollte dringend Planungssicherheit geschaffen werden. Die Stadtverordnetenversammlung muss ein klares Signal dafür setzen, dass das Rechenzentrum bei der Entwicklung auf der Plantage funktional und baulich in seiner Substanz dauerhaft erhalten werden soll.
Bereits heute ist klar, dass das neu entstehende Kreativquartier nicht 2023 bezugsfertig sein wird. Schon deshalb ist eine Nutzung des Rechenzentrums über 2023 hinaus in jedem Falle erforderlich.
Bislang wurden vorrangig formale und brandschutzrechtliche Argumente gegen eine Verlängerung der Mietverträge vorgebracht. Allerdings machte der Oberbürgermeister auch deutlich, dass eine Lösung dieser Probleme möglich ist.
Der Grundstücksvertrag zischen Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP) sieht vor, dass die Stiftung der Verlängerung von Mietverträgen zustimmen muss. Allerdings darf diese Zustimmung nur verweigert werden, wenn die Flächen zur Durchführung eines unmittelbar bevorstehenden Bauabschnittes freigemacht werden müssen. Da die Stiftung den Bau des Kirchenschiffes inzwischen aufgegeben hat, sind die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Mietverträge gegeben.