Mitteilungsvorlage - 22/SVV/0141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Landesstraße 902 zwischen Grube und Leest ist in der Baulast des Landes Brandenburg. Auf Wunsch der Landeshauptstadt Potsdam wurde 2017 im Zuge der Erstellung der Radwegebedarfsliste an Landesstraßen auch der Bedarf eines Radwegs zwischen Grube und Töplitz durch den Landesbetrieb Straßenwesen geprüft. Vom Landesbetrieb Straßenwesen wurde jedoch kein Bedarf gesehen einen Radweg an dieser Straße zukünftig vorzusehen und zusätzlich angeführt, dass aufgrund der örtlichen Verhältnisse (schlechter Baugrund sowie wertvolle Naturräume /Schutzgebiete) kein Radweg entlang der L 902 glich ist.

 

Um trotzdem eine sichere Radverkehrsführung zu ermöglichen, hat die Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Ersatzneubau der Wublitzbrücke auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zwischen den Ortstafeln von Grube und Leest auch nach der Fertigstellung gedrängt. Nach den technischen Regelwerken (Empfehlung für Radverkehrsanlagen 2010) wird bei der Geschwindigkeit von 50 km/h und der vorhandenen Kraftfahrzeugbelastung die Radverkehrsführung auf der Fahrbahn im Mischverkehr empfohlen. Die Planung der Brücke wurde entsprechend angepasst.

 

Zwischenzeitlich hat der Landesbetrieb Straßenwesen in einem Teil des Baubereichs der neuen Wublitzbücke auch eine Dammverbreiterung sowie Brückenverbreiterung für einen späteren Geh- und Radweg vorgesehen, die sich derzeit im Genehmigungsverfahren befindet. Die Verbreiterungen befindet sich auf der Südseite der Wublitzstraße und haben insgesamt eine Länge von ca. 100m. Der übrige Straßenabschnitt der Wublitzstraße zwischen den Ortsdurchfahrten Leest und Grube soll mit der geplanten Baumaßnahme nicht verändert werden.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird bei einer Fortschreibung des Radwegebedarfsplans an Landesstraßen gegenüber dem Land Brandenburg weiterhin einen Geh- und Radweg fordern. In einem späteren Planverfahren würde geprüft werden, wie ein späterer Geh- und Radweg in die Ortslagen Leest und Grube angebunden werden kann. Für die Zwischenzeit kann weiterhin die Radverkehrsführung auf der Fahrbahn im Mischverkehr zwischen Grube und Leest, unter Beibehaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, erfolgen.

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