Antrag - 21/SVV/0963

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Erstellung des Haushaltsentwurfes sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die vollständige und langfristige Sicherung der PLuS-Projekte für die Zusammenarbeit von Jugendförderträgern mit Schulen geschaffen werden.
 
Dazu soll die Landeshauptstadt Potsdam zukünftig ein Budget von jährlich 500.000 EUR für die Durchführung der PLuS-Projekte zur Verfügung stellen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss und dessen AG Jugendförderung bis zum 31.12.2021 Kriterien für die Auswahl der beantragten Projekte zu erarbeiten und die bestehende Förderrichtlinie weiterzuentwickeln.

 

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Erläuterung

Begründung:


Mit dem PLuS-Programm werden in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zahlreiche bedarfsgerechte Angebote für Kinder und Jugendliche in Kooperation von Jugendhilfeträgern und Schulen durchgeführt. Diese unterrichtsergänzenden Angebote sind wichtige Angebote für die Kinder und Jugendlichen in der Stadt und werden von Schulen und Jugendförderträgern gleichermaßen wertgeschätzt. Die PLuS-Projekte haben die Persönlichkeitsförderung / Förderung sozialer Kompetenzen, die Demokratieerziehung sowie die Beteiligung von Schüler*innen und Eltern zum Ziel.

 

Das zur Verfügung stehende Budget von 350.00 EUR pro Jahr reicht allerdings für die gestiegenen Bedarfe nicht mehr aus. Durch die Eröffnung neuer Schulen und einen deutlichen Anstieg der Zahl der Schüler*innen konnten bereits in den vergangenen Schuljahren die tatsächlichen Bedarfe nicht mehr voll gedeckt werden. Für das Schuljahr 2021/22 wurden 87 Projekte im Umfang von 585.000 EUR beantragt.

 

Deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Antrag eine Budgetanpassung der im Rahmen des Gesamtkonzeptes Schule und Jugendhilfe vereinbarten PLuS-Projekte erreichen und deren Finanzierung langfristig sicherstellen.

 

Für die Umsetzung dieser Angebote soll die Landeshauptstadt Potsdam zukünftig ein Budget von 500.000 EUR zur Verfügung stellen. Die Verwaltung soll dazu gemeinsam mit der AG Jugendförderung bis zum 31.12.2021 Kriterien für Auswahl der beantragten Projekte erarbeiten und die bestehende Förderrichtlinie weiterentwickeln.

 

Schulen und Träger benötigen für tragfähige Kooperationsbeziehungen eine ausreichende Vorbereitungszeit und Planungssicherheit.



 

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Anlagen

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