Anfrage - 03/SVV/0489

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es gibt nach wie vor massive Beschwerden über die Dauer des Antragsverfahrens für Wohngeld. Antragsteller erhalten jetzt die Auskunft, dass sie mit sieben Monaten Wartezeit rechnen müssen. Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Antrag der PDS-Fraktion vorgegeben, dass die Bearbeitungsdauer bis 31. August 2003 auf acht Wochen zu verkürzen ist.

 

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Bis wann wird die Bearbeitungszeit für Wohngeldanträge auf die vorgegebene Frist von acht Wochen verkürzt?

 

 

Antwort:

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Wohngeldanträge beträgt z.Z. 5 - 6 Monate.

Auskünfte, dass mit einer Wartezeit bis zu 7 Monaten zu rechnen ist, wurden und werden nicht erteilt.

 

Die Abarbeitung der Anträge aus dem Monat Januar 2003 wird derzeit mit Hochdruck betrieben. Anzumerken sei, dass der Monat Januar mit 1315 eingegangenen Anträgen besonders stark belastet ist.

 

Die Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung, dass 90 % aller Anträge unvollständig seien, hat sich auch weiterhin bestätigt. Der Aufwand, die fehlenden entscheidungsrelevanten Unterlagen zu erhalten, ist somit relativ groß. Hinweisblätter in jedem Antrag, Hinweise im Internet und persönliche Hinweise der Mitarbeiter haben hier noch nicht zu einer spürbaren Verbesserung geführt.

Deshalb soll in der Sommerpause noch einmal eine ausführliche Information zu den Antragsunterlagen in der Presse erfolgen.

 

Die beiden im März zusätzlich eingestellten Sachbearbeiter konnten nach stufenweiser Einarbeitung in das in den letzten Jahren immer komplizierter gewordenen Wohngeldrecht im Mai in vollem Umfang in die Abarbeitung der Wohngeldanträge einbezogen werden. Die Anfang und Mitte Mai zusätzlich eingesetzten 3 Sachbearbeiter schließen in diesen Tagen ihre Einarbeitungsphase ab und werden ab sofort eigenverantwortlich die Fallbearbeitung für bestimmte Buchstabenbereiche übernehmen.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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