Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0494
Grunddaten
- Betreff:
-
Belegungsbindungen nach Belegungsbindungsgesetz (BelBindG) - Ergebnisse und weiteres Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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|
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02.07.2003
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Erläuterung
Wohnungsmarktsituation
in der Stadt Potsdam
Der Bestand an Wohnraum hat sich im Jahr 2002 auf 74.710
Wohnungen erhöht (2001 waren es noch 74.097 Wohnungen).
Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen für Wohnungen als
auch die Baufertigstellungen von Wohnungen sind weiter rückläufig. Sie liegen
unter dem Niveau von 1993.
Seit 1990 wurden ca. 60 % des Wohnungsbestandes saniert oder
neu errichtet.
Der Ausstattungsgrad für 87,5 % der Wohnungen umfasst
Bad oder Dusche, Innentoilette und modernes Heizsystem.
Bezogen auf das Eigentum verteilt sich der Wohnraum
wie folgt: 26 % der Wohnungen befinden sich in kommunalem Eigentum, 21,5 % in
genossenschaftlichem Eigentum und 52,5 % in privatem Eigentum. Letzterer hat
sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig erhöht.
Der Anteil der Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern
ist ebenfalls fast konstant geblieben 7,2 % ( 2001 – 7 %).
Für 14.337 Wohnungen (19,2 %) existieren Mietpreis- und
Belegungsbindungen auf Grund öffentlicher Förderung.
Der Leerstand von Wohnungen hat sich gesamtstädtisch
um ein Viertel verringert und liegt jetzt bei ca. 7 %. Vermietbar und
unvermietbar leerstehende Wohnungen halten sich dabei die Waage. Schwerpunkte
des Leerstandes sind überwiegend die Stadtteile mit Altbauwohnungsbeständen.
Bezogen auf die Wohnungstypen sind überwiegend 3- und 4-Raumwohnungen von
Leerstand betroffen. Innerhalb der Stadtspurunternehmen sank der Leerstand in
den Gebieten der industriellen Bauweise zum 31.03.2003 sogar auf 1,5 %. Im
geförderten Wohnungsbestand lag der Anteil der nichtvermieteten Wohnungen bei
2,46 % zum Jahresende.
Bei der Betrachtung der Mietenentwicklung im
freifinanzierten Wohnungsbestand sind die Nettokaltmieten in den vergangenen
Jahren kontinuierlich gestiegen und liegen im Potsdamer Durchschnitt bei 7
Euro/m² für sanierte Altbauten oder Neubauten nach 90. Die Angebotsmenge hat
sich innerhalb eines Jahres von 2001 zu 2002 um ein Drittel verringert. Im
geförderten Wohnungsbestand liegen die Mieten des 1. Förderweges bzw. für
Sozialwohnungen derzeit zwischen 4,22 und 4,60 Euro/m². Im 3. Förderweg liegen
die Nettokaltmieten bei ca. 5,60 Euro/m².
Diesen Wohnungen auf der Angebotsseite steht eine ebenfalls
ständig steigende Zahl von Einwohnern mit Haupt- (130.477 – 2002) als auch mit Nebenwohnsitz gegenüber.
Bedingt wird dies dadurch, dass es mehr Zuzüge als Wegzüge seit 1999 gibt und
Geburten und Sterbefälle in fast gleichen Anteilen vorhanden sind. Dieser Trend
wird sich nach ganz aktuellen Prognosen des Landes (LDS) für Potsdam weiter
fortsetzen. Entgegen vielen anderen Kommunen im Land wird für Potsdam sogar ein
Zuwachs bis zum Jahr 2020 von bis zu 15 % prognostiziert (ohne
Eingemeindungen).
Die für
die Nachfrage ebenso entscheidende Zahl der Haushalte ist gleichfalls
ständig steigend. Gab es 1999 noch 66.510 waren es 2001 schon 68 931 Haushalte.
(Zahl für 2002 lag nicht vor).
FAZIT:
Sowohl die Indikatoren der Angebotsseite wie
Baufertigstellungen, Leerstand und Mietentwicklung als auch die Indikatoren der
Nachfrageseite Einwohner und Haushalte zeigen eher eine Anspannung des Marktes
an. Entspannung gibt es nur noch für bestimmte Segmente wie 3- und
4-Raumwohnungen.
Ergebnisse
der Wohnraumversorgung aus den nach BelBindG geschlossenen Verträgen
Im Jahre 2002 erhielten 3.617 Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen eine Berechtigung zum Bezug einer geförderten Wohnung. Die Verteilung zwischen der Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung (2.968) und zum Bezug einer Wohnung des 3. Förderweges (649) ist fast identisch im Vergleich mit dem Jahr 2001 (3.061 und 736). Das Verhältnis Berechtigter für den 1. und 3. Förderweg liegt schon seit 1996 fast gleichbleibend bei 80 % zu 20 %, allerdings bei leicht gesunkener Gesamtzahl erteilter Bescheinigungen pro Jahr.
Von den im Jahr 2002 gültigen 6.326 Bescheinigungen wurden
3.390 realisiert, 1.235 liefen ab und 1.701 waren am 31.12.2002 offen, d.h.
noch nicht versorgt. Nicht realisiert wurden überwiegend Wohnungsanliegen von
Berechtigten gem. § 5 WobindG (Berechtigung erster Förderweg). Hier waren
allein 1.362 Anträge offen.
Der Anteil der Nachfrager für 1- und 2-Raumwohnungen folgt dabei immer noch der allgemeinen Entwicklung hin zu kleineren Haushaltsgrößen.
Die vertraglich vereinbarte Zahl zur Verfügung zu stellender
Wohnungen wurde von keinem der Vertragspartner erfüllt.
Im Detail
stellt sich die Erfüllung wie folgt dar:
|
Soll 2000 |
Ist 2000 |
Soll 2001 |
Ist 2001 |
Soll 2002 |
Ist 2002 |
GEWOBA |
450 |
261 58 % |
600 |
249 41,5 % |
600 |
243
40,5% |
Karl
Marx |
77 |
17 22 % |
155 |
11 7,1 % |
155 |
1
0,6% |
1956 |
35 |
13 37 % |
70 |
3
4,3 % |
70 |
2
2,8% |
PbG |
33 |
12 36 % |
65 |
9 13,8 % |
65 |
9
13,8% |
WVP |
105 |
26 24 % |
140 |
3
2,1 % |
- |
-
- |
Gesamt |
700 |
329 47 % |
1030 |
275 26,7 % |
1030 |
255
24,7% |
Mögliche
Ursachen für die erneute unzureichende Vertragserfüllung im Jahr 2002 sind
u.a.:
1. Durch
Sanierung entstandenes höheres Mietniveau in den Wohnungsbeständen
Ein Teil von benannten Wohnungssuchenden ist durch die
Vertragspartner versorgt worden, ohne dass eine Abrechnung erfolgte bzw. eine
Anrechnung nicht möglich war, weil die Nettokaltmiete über dem vertraglich
vereinbarten Mietniveau von 4,22 Euro/m² lag. Ursache für die Akzeptanz höherer
Mieten ist u. a., dass innerhalb der Gültigkeit eines WBS, Veränderungen der
Lebens- und Einkommensverhältnisse erfolgt sind, die den Abschluss von Mietverträgen mit einer
Nettokaltmiete über 4,22 Euro/m² zuließen. Insgesamt sind im Abrechnungsjahr 94
dieser Fälle zusätzlich registriert worden.
2.
Angebotsdefizit für 1- und 2-Personenhaushalte
Diese Tatsache ist objektiv dem in diesem Preissegment nicht
ausreichenden Wohnungsmarktangebot geschuldet. Demzufolge konnten durch die Vertragspartner nur
ungenügend Angebote unterbreitet werden. Von den im Jahr 2002 insgesamt offenen
gültigen 887 Antragstellern mit dringendem Wohnbedarf waren mehr als zwei
Drittel 1- und 2 Personenhaushalte.
3.
Zusätzliche Belastung durch Zeichnung von Geschäftsanteilen bei
Genossenschaftswohnungen
Von den 1362 registrierten offenen gültigen WBS-Inhabern
nach §5 WobindG gehörten 785 Haushalte zu den Berechtigten, bei denen die
jeweilige Einkommensgrenze zwischen 50 und 100 % unterschritten wurde. Sie
gehören damit zu den einkommensschwächsten Personengruppen. Die Übernahme von
Genossenschaftsanteilen war daher aus finanziellen Gründen kaum möglich.
Genossenschaftswohnungen waren im Regelfall für diesen Personenkreis
ungeeignet, so dass nur eine Anmietung bei der GEWOBA mbH angestrebt wurde.
4.
Mangelnde Abrechnung einiger Vertragspartner
Durch die Genossenschaften wurden kaum Anträge auf Prüfung zur Quotenanerkennung gestellt, so dass das Ergebnis nur auf die Vorlage von Überlassungsmitteilungen basiert. Der Verzicht auf die Vorlage des WBS kann hierfür die Ursache sein. Die Zahl der durch die Genossenschaften versorgten WBS-Inhaber könnte also tatsächlich höher sein als hier ausgewiesen.
5.
Anpassung der Versorgungsverträge entsprechend dem Beschluss der STVV vom
03.07.2002
Der Auftrag
der Stadtverwaltung, die bestehenden Verträge anzupassen, erwies sich in der
Umsetzung schwieriger als angenommen. Durch langwierige Abstimmungsrunden im
Arbeitskreis Stadtspuren waren immer wieder Detailfragen für die praktische
Umsetzung der Verträge erörtert worden, die letztlich erst mit Wirkung zum 01.01.2003
in Kraft treten konnten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78 kB
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